Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 37

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Ein großer Wunsch, den ich in diesem Zusammenhang auch erwähnen möchte, ist natürlich der vierspurige Ausbau ab Judenburg Richtung Unzmarkt, weil es oft von der Bevölkerung und besonders von den Verkehrsteilnehmern nicht verstanden wird, daß dort eigentlich, wenn man es kritisch betrachten möchte, ein Ende ist und die Straße dann einem Blinddarm gleich bis zur Kärntner Landesgrenze weiterführt.

Die Herstellung der einheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung in unserer Republik verpflichtet uns, die notwendige Infrastruktur zu schaffen. In den sechziger und siebziger Jahren bis Mitte der achtziger Jahre ist vieles in diesem Land geschehen. Durch die Verbürokratisierung sind heute behördliche Entscheidungen oft festgefahren.

Bei der Vorbereitung und Einholung von Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt bin ich auch auf das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz aus Deutschland gestoßen, welches vom Bundestag im Jahr 1991 beschlossen wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich stelle diese Unterlagen gerne zur Verfügung, weil ich glaube, daß wir gemeinsam darüber nachdenken sollten, ob wir uns nicht dieses Beispiel aus einem anderen EU-Land vor Augen halten sollten, damit es uns schneller gelingt, Straßen zu bauen. – Die heutige Novelle ist nach unserem Erachten ein Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP.)

10.58

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 26. Feber 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (504 und 593/NR sowie 5390/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Mag. Tusek übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Mag. Gerhard Tusek: Da der Bericht des Ausschusses allen Mitgliedern des Bundesrates in schriftlicher Form vorliegt, kann ich auf eine Verlesung verzichten.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte.


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