Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 83

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Um ein Beispiel zu nennen: Es würde niemand auf die Idee kommen, innerhalb des Rahmens, daß niemand benachteiligt werden kann und die Rechte der Mieter geschützt werden, zu sagen: Mietrecht ist das, worauf sich der Zentralverband der Hausbesitzer mit der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer und der Mietervereinigung einigen. Oder: Ordnung im Straßenverkehr ist das, worauf sich unter Berücksichtigung des Grundsatzes, daß niemand gefährdet werden darf, der Straßenerhalter mit den Autofahrerorganisationen einigt. – Auch in diesen Bereichen zieht sich der Gesetzgeber von seiner politischen Verantwortung nicht zurück!

Ich meine, es hätte durchaus einige Alternativen gegeben, etwa indem die bestehende und auch bestehenbleibende Verordnungsermächtigung des Sozialministers verbessert wird. Man hätte auch sagen können: Wenn ich tatsächlich an einen Außenstehenden delegiere, befriste ich diese Regelung und ziehe nach einigen Jahren Bilanz, was damit gemacht wurde und welche Erfahrungen damit gesammelt wurden.

Ich hätte es auch begrüßt, wenn es Einvernehmen darüber gegeben hätte, daß man in Zukunft hier in diesem Haus einen Bericht erbittet, was etwa nach einem Jahr von den Sozialpartnern mit dieser Vollmacht gemacht wurde.

Man hätte auch den jetzt gesteckten Rahmen besser präzisieren können. Das ist ein Ansatz, den der Nationalrat selbst durchaus als richtig erkannt hat, denn er hat in einer Entschließung diese rechtlich gesehen weitgehende Blankovollmacht materiell relativiert, allerdings in einer unverbindlichen Form. Die Entschließung an sich, selbst wenn sie an die Bundesregierung gerichtet wäre, ist rechtlich nicht verbindlich, und erst recht dann nicht, wenn sie an Außenstehende gerichtet ist. Ich meine, daß das, was der Nationalrat in seiner Entschließung richtig festgehalten hat, seinem Wesen nach in das Gesetz gehört, und ich denke, wir sollten dem Nationalrat Gelegenheit geben, das entsprechend einzubauen. (Beifall bei der ÖVP.)

Eine Anmerkung aus Ländersicht: Ich würde mir wünschen, daß bei anderen Gelegenheiten dem in viel höherem Maße politisch verantwortlichen Landtag in demselben Maße Regelungsautonomien zugestanden werden, wie wir sie heute den Sozialpartnern zugestehen würden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.22

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 19. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden.

Es liegt zunächst ein Antrag der Bundesräte Dr. Bösch und Genossen vor, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es sind 48 Bundesrätinnen und Bundesräte anwesend, daher ist die Zahl von 19 Zustimmungen die Minderheit.

Der Antrag, Einspruch zu erheben ist, somit abgelehnt.

Wir kommen nun zum Antrag des Berichterstatters. Wer dafür ist, dem Antrag zuzustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, möge bitte ein Handzeichen geben. – Das ist mit 29 Stimmen die Mehrheit.


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