Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 111

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ganz wird es nie möglich sein – ausgeklammert ist. Das ist eine Anregung, die ich hier deponieren möchte.

Meine zweite Anregung bezieht sich auf die erste Anregung: Wir sollten diesen Vorschlag im Bereich Europa auch den anderen Ländern unterbreiten, denn Naturschutz muß allumfassend sein: Er muß die Erde, die Luft und das Wasser umfassen; und er soll auch mehrere Staaten und vor allem die Europäische Gemeinschaft mitumfassen. – Diese beiden Anregungen wollte ich machen.

Ich glaube, wir haben auch das moralische Recht zu solchen Anmerkungen, denn unsere Umweltstandards sind durchaus anerkannt und wahrscheinlich die höchsten oder fast die höchsten in ganz Europa. Ein amerikanischer Kollege war sehr verwundert und konnte gar nicht glauben, daß alle österreichischen Seen Trinkwasserqualität haben. – Gott sei Dank verhält es sich aber tatsächlich so! Wir alle haben das gemeinsam geschafft! Bei unseren Gerinnen ist es noch nicht ganz so weit. Vielleicht gelingt es aber, auch auf diesem Gebiet zur Bonitätsstufe zwei oder eins zu kommen. Das wünsche ich mir bei zukünftigen ähnlichen Gesetzesvorlagen.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche mir namens meiner Fraktion auch, daß es zur Phase zwei, zur Erweiterung auf 21 500 Hektar und zur Einbeziehung der Haller Mauern und des Toten Gebirges, ehebaldigst im Interesse unseres ganzen Landes kommt.

Meine Fraktion wird, wie anfangs ausgeführt, dieser Vorlage ebenfalls die Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der SPÖ und der ÖVP.)

16.20

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 19. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Gründung und Beteiligung an der Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen Gesellschaft m.b.H.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 19. März 1997 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen samt Anlagen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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