Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 53

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vermittelt, daß du für ihn ein Hosanna geben willst. Dafür sage ich dem Menschen Herbert Schambeck ein aufrichtiges "Vergelt’s Gott!"

Ich sage dir Dank im eigenen Namen und im Namen der ÖVP-Fraktion und wünsche dir für die Zukunft Gottes Segen, weiterhin so viel Schaffenskraft und weiterhin beste Gesundheit, damit du uns noch recht lange begleiten kannst. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Geschäftsordnungsausschusses betreffend die Geschäftsordnung des Bundesrates.

Im Sinne des Artikels 37 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz beziehungsweise § 58 Abs. 5 der Geschäftsordnung sind für einen Beschluß, womit die Geschäftsordnung geändert werden soll, die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich stelle zunächst die erforderliche Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates fest und bitte jene Mitglieder des Bundesrates, die dem Antrag des Geschäftsordnungsausschusses zustimmen und der dem schriftlichen Ausschußbericht in 5485 der Beilagen angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen.

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 – FrG) (685 und 755//NR sowie 5456 und 5464/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG) (686 und 755//NR sowie 5456 und 5465/BR der Beilagen)

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat (UBASG) (756/NR sowie 5457 und 5466/BR der Beilagen)

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Juni 1997 betreffend ein Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrages samt Protokoll sowie Protokoll über die Berichtigung des Übereinkommens (693 und 757/NR sowie 5458 und 5467/BR der Beilagen)


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