Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 54

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Gewiß ist das Interesse legitim, die organisierte Kriminalität mit zeitgemäßen technischen Mitteln möglichst wirksam zu bekämpfen – ja es ist das sogar ein vorrangiges sicherheitspolitisches Anliegen. Dennoch ist es nach meiner Überzeugung mit dem vorliegenden Gesetz nicht geglückt, ein ausgewogenes Verhältnis zur Wahrung fundamentaler Rechte herzustellen. Das ist umso kritikwürdiger, als dieselben Regierungsparteien, die für den bedrohlichen Zustand unserer inneren Sicherheit nicht zuletzt durch ihre langjährige Ausländerpolitik hauptverantwortlich sind (Bundesrat Wöllert: Das ist so ein Blödsinn!), jetzt gleichsam den Staatsnotstand ausrufen und die Grundrechte der eigenen Bürger spürbar beschneiden. (Bundesrat Wöllert: Sie glauben ja nicht einmal Ihre eigenen Worte! – Doch, aber Sie wollen eben die Tatsachen nicht sehen!)

Sowohl aus rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Bedenken als auch aus demokratiepolitischen Überlegungen werde ich daher – so wie viele meiner Kollegen – dieser Vorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.57

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Franz Richau. Ich erteile es ihm.

11.57

Bundesrat Franz Richau (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte eingangs auf die Ausführungen meines Vorredners eingehen.

Herr Dr. Böhm! Konträr zu Ihren Aussagen sprechen Ihre eigenen Funktionäre innerhalb der Exekutive und im Parlament, die von Aufgaben der Exekutive unmittelbar betroffen sind. Ich akzeptiere und verstehe Ihre Bedenken, versuchen aber auch Sie, die Bedenken der Exekutive zu akzeptieren. (Bundesrat Dr. Böhm: Habe ich getan! Mehrfach!)

"Das Böse besiegen", so lautete in der vergangenen Woche ein Artikel In der "Kronen-Zeitung", der sich in einem Vergleich mit Deutschland mit dem allgemeinen Sicherheitsdenken in Österreich und den damit befaßten Politikern beschäftigte. Mit der Einführung des Lauschangriffes und der Rasterfahndung sieht man die Privatsphäre gefährdet. Man spricht vom Polizeistaat. Der gläserne Mensch von Orwell scheint Einzug gehalten zu haben. Mit Ach und Krach hat man sich in Österreich dazu durchgerungen, ein mildes Lauschgesetz und ein wenig Rasterfahndung durchzusetzen. – Solche und ähnliche Aussagen konnte man in den letzten Monaten im Zuge der Erarbeitung dieses Gesetzes immer wieder hören. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Ich verstehe und akzeptiere jene Stimmen, die sich mit dem Mißbrauch von Daten auseinandersetzen, die Bedenken aufgrund von Rechtsschutzproblematiken haben und die das oberste Menschenrecht in Frage stellen. Ich verweise aber darauf, daß gerade jene im Parlament dagegen sind – ich mache in diesem Zusammenhang bewußt den Hinweis auf das Liberale Forum und die Grünen –, die es immer wieder verstehen, Österreich im Ausland gerade ob seiner Sicherheitspolitik zu beschmutzen – ich nenne es so – und die die Drogenfreigabe als oberstes Gebot und als einen der ersten Anträge im Parlament eingebracht haben.

Ich möchte zu beiden Punkten kurz Stellung nehmen:

Im Polizeikooperationsgesetz ist neben der internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Datenaustausches, ja der gesamten Tätigkeit der Exekutive auch die sogenannte Nacheile und damit auch die Arbeit ausländischer Behörden auf unserem Staatsgebiet und österreichischer Behörden auf fremdem Staatsgebiet geregelt. Für mich stellt dieses Gesetz in vielen Bereichen ein Nachjustieren der derzeitigen Lage dar, weil aufgrund persönlicher Kontakte von Exekutivbeamten in allen Bereichen internationaler Zusammenarbeit sehr viele aufsehenerregende Kriminalitätsfälle erledigt und aufgeklärt werden konnten. Verbrechensbekämpfung ist nicht nur die Zusammenarbeit, sondern auch der Datenaustausch. Ich glaube, wir haben somit ein gutes Gesetz geschaffen.


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