Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 96

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tionen und Personaleinstellungen leicht in der Lage gewesen wären, diese Aufgaben mit zu übernehmen.

Die Salzburger Landesregierung und auch andere Landesregierungen haben zum ASFINAG-Gesetz dahin gehend Bedenken, daß, wenn beispielsweise die Europäische Gemeinschaft einen Einspruch erwirken und den Vertrag aufkündigen sollte, dann die Landesregierungen praktisch verpflichtet wären, die pragmatisierten Straßenverwaltungen weiterzuführen, ohne eine Aufgabe für sie zu haben.

Das zweite, was mit diesem Gesetz nicht gelöst werden konnte – es gab schon Diskussionen im Ausschuß –, war das Problem der Maut. Die Tiroler als auch die Salzburger haben auf diesem Gebiet gerade jetzt, wo der Fremdenverkehr zusammenbricht, eine sehr schlechte Position. Der Landeshauptmann von Salzburg ist vorstellig geworden, er wollte, daß zumindest für das Stück vom Walserberg bis zur Ausfahrt Nord keine Vignettenpflicht besteht. Bis zur Ausfahrt Nord wäre es natürlich ein Stück weiter gewesen, aber dort wäre auch der Anschluß für das Salzkammergut. Das wurde leider abgelehnt. Deshalb hat die Salzburger Landesregierung mit allen Parteien einstimmig diese ASFINAG-Lösung abgelehnt, weil gewisse Punkte nicht erfüllt worden sind.

Wenn die Bundesregierung dem Wunsch der Länder Rechnung getragen hätte, nämlich die Garantie zu übernehmen, daß bei einer jeweiligen Aufkündigung des Vertrages mit der ASFINAG durch die EU ein anderer zum Zug kommt, dann wäre dies auch im Sinne der Länder gewesen. Das aber hat leider nicht stattgefunden. Deswegen werden wir dieser Fusionierung und diesem Vertragswerk keine Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.10

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jaud. – Bitte.

15.10

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Mit diesem vorliegenden Infrastrukturfinanzierungsgesetz beschließen wir nach meiner Auffassung eine ganz bedeutende Änderung im Bereich der Bundesverwaltung. Durch die Gründung dieser neuen ASFINAG entstehen völlig neue und geänderte Verwaltungsstrukturen. Es wird deshalb von ganz besonderer Bedeutung sein, Herr Minister, mit welchen Personen der Vorstand dieser neuen Aktiengesellschaft besetzt wird. Ich erwarte mir von dieser Konstruktion auch einen starken Privatisierungsimpuls innerhalb der Bundesstraßenverwaltung.

Natürlich haben in Zukunft auch das Finanz- und das Wirtschaftsministerium alle Fäden der Gesellschaft in der Hand, aber allein die Verpflichtung, daß die neue Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft mehr als 50 Prozent ihrer Einnahmen auf dem freien Markt erwirtschaften muß, wird längerfristig und zwangsläufig zu erhöhter Wirtschaftlichkeit führen und auch das Wirtschaftsdenken fördern.

Weil die Schulden des Bundes zu hoch sind, wie mein Kollege Eisl bereits sagte, um die Konvergenzkriterien für den Beitritt zur Europäischen Währungsunion zu erreichen, müssen wir nach Möglichkeiten suchen, diesen Schuldenstand zu verringern, wenn wir in die Europäische Währungsunion eintreten wollen. Dafür können in allen öffentlichen Verwaltungen die Schulden von Wirtschaftsbetrieben oder wirtschaftsähnlichen Betrieben ausgegliedert werden. Für diese Schulden hat die öffentliche Hand lediglich die Haftung zu übernehmen.

Diese Methode der Budgetbereinigung wird übrigens nicht nur in Österreich, sondern in fast allen Ländern der Europäischen Union angewendet. Die nach den Konvergenzkriterien auszuweisenden Schulden des Bundes werden mit diesem vorliegenden Gesetz um 78 Milliarden Schilling verringert.

Durch die Änderung des Bundesimmobiliengesetzes und des Schieneninfrastrukturgesetzes werden die Schulden dieser Gesellschaften nicht der neuen ASFINAG angelastet oder an diese übertragen.


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