Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 155

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innere an das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das in drei Vorlagepunkten vorkommt. Ebenso ist es bei diesem Bereich, der ein sehr wichtiger ist.

Gerade in der letzten Sitzung des Bundesrates, meine Damen und Herren, haben wir die Wasserrechtsgesetz-Novelle beschlossen. Da wurde des langen und des breiten über § 32a und § 32b gesprochen. § 32a enthält besondere Bestimmungen für den Schutz des Grundwassers, und diese heutige Vorlage, die auch den Schutz des Grundwassers sicherstellen soll, befaßt sich ebenso damit.

In diesem Zusammenhang haben wir den Herrn Bundesminister für Landwirtschaft auch ermahnt, er möge endlich eine Verordnung erlassen, daß die Bohrlochabwässer bei der petrochemischen Industrie entsprechend geklärt werden. Das ist technisch durchaus möglich, auch nicht aufwendig, in den meisten Ländern geschieht es, nur bei uns in Österreich geschieht es nicht. Hier setzen wir Mittel ein, um das Grundwasser zu sanieren, in diesem anderen Fall aber lassen wir die Verunreinigung des Grundwassers zu. Das ist nicht nur ein formalgesetzlicher Fehler, das ist auch ein ökologischer Fehler, und zwar ein riesiger Fehler.

Oder ein weiteres Beispiel: Wir fördern aus diesem Bereich heraus den Kanalbau der Städte. Im letztlich beschlossenen Gesetz hat man jedoch in § 32b für die Indirekteinleiter eine besondere Feststellung getroffen, daß diese das nicht einmal mehr zu melden brauchen. Jede größere Stadt, die heute mit diesem Bereich konfrontiert ist, kann ihr Kanalbauprogramm vergessen, weil der sogenannte Anschlußzwang dann auch fraglich ist. Damit werden die Abwasserentsorgung und die Sicherung des Grundwassers in einem Ausmaß gefährdet, das wir nicht für gut halten.

Deswegen, meine Damen und Herren, verdient diese Vorlage unsere Zustimmung nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Grasberger. – Bitte.

20.00

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Umweltförderungsgesetz, das uns zur Beschlußfassung vorliegt, ist ein weiterer Ausbau unserer europaweit vorbildlichen Haltung in Umweltfragen. Es könnte und kann hier vieles zu diesem Gesetzesvorschlag gesagt werden.

Ich möchte mich auf einen ganz wesentlichen Punkt konzentrieren, der auch schon erwähnt wurde, daß nämlich 1 000 Millionen Schilling mehr zur Schonung beziehungsweise Erschließung unserer Trinkwasserreserven – nicht nur dazu, aber doch im wesentlichen – zur Verfügung gestellt werden können. Das ist, glaube ich, etwas Wesentliches, weil Österreich als Wasserschloß Europas diese sehr wichtige Reserve für die Bewohner unseres Landes zu sichern hat.

Wie schnell es gehen kann, daß die Menschen ohne geregelte Trinkwasserversorgung auskommen müssen – auch in unserem Land! – , das hat uns die Hochwasserkatastrophe der vergangenen Tage deutlich gezeigt. Im sehr schwer betroffenen Bezirk Lilienfeld – ich bin überzeugt, viele von Ihnen haben die entsprechenden Bilder gesehen – waren ganz beträchtliche Teile von Gemeinden durch verunreinigtes Wasser, das nicht mehr als Trinkwasser nutzbar gemacht werden konnte, beeinträchtigt. Die Feuerwehren haben in einer Sofortaktion Trinkwasser zur Verfügung gestellt – in einer Situation, in welcher die Menschen wirkliche Not verspürt haben.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch hier eine Forderung deponieren, die das Ergebnis aus vielen Besprechungen mit Feuerwehrmännern und -frauen ist und die ich an den Herrn Bundeskanzler gerichtet habe: Ich halte es für höchst notwendig, daß bezüglich des Verdienstentganges bei Katastropheneinsätzen eine Gleichbehandlung von Feuerwehrmännern und -frauen stattfindet. Konkret gibt es Berufsgruppen, die den Verdienstentgang voll abgegolten bekommen, und andere Berufsgruppen, die diesen Verdienstentgang nicht abgegolten bekommen. Mein Kollege Bundesrat Herbert Platzer aus dem Bezirk Lilienfeld hat heute schon sehr deutlich


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