Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 160

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In diesem Sinne danke ich Ihnen, meine sehr geehrte Frau Vorsitzende, für die Erteilung des Wortes. – Ich kann nur wiederholen, daß wir uns das mit der Kommunalkredit sehr genau überlegt haben und nach dieser Überlegung zu dem Schluß gekommen sind, diese Ermächtigung in das Gesetz hineinzunehmen, um sehr bewußt auf eine Ausschreibung verzichten zu können. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

20.23

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Von der Berichterstattung wird auch kein Schlußwort gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG) erlassen wird sowie das Krankenpflegegesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Ärztegesetz 1984 geändert werden (709 und 777/NR sowie 5494 und 5515/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe erlassen wird sowie das Krankenpflegegesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Ärztegesetz 1984 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Moser übernommen. Ich darf sie um den Bericht bitten.

Berichterstatterin Helga Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Verehrte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe erlassen wird, sowie das Krankenpflegegesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Ärztegesetz 1984 geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor. Es ist deshalb nicht notwendig, Ihnen den Inhalt nochmals zur Kenntnis zu bringen.

Der Gesundheitsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Freiberger. – Bitte.

20.25

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine lange Geschichte über die Ausbildung in den unterschied


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