Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 162

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Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz wird ein weiterer Mosaikstein in ein Gesamtwerk gefügt, das zur Verbesserung der Qualität in Pflege und Betreuung beiträgt. Meine Fraktion wird daher dieser Vorlage gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.31

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fischer. – Bitte.

20.31

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das neue Gesetz regelt die pflegerischen Berufe im engeren Sinn. Die Bezeichnung gehobener Dienst wurde nach langer Diskussion mit den Vertreterinnen und Vertretern dieser Berufsgruppe gewählt, um die Pflege als eigenständigen Beruf im Gesundheitswesen zu verankern. Freilich kann dieses Gesetz nicht alle Risken abdecken, die dieser Beruf mit sich bringt. Es umfaßt auch nicht alle Gruppen, die sich ein eigenes Berufsbild und eine eigene Berufsbezeichnung gewünscht haben.

Aus-, Weiter- und Fortbildung sind ein Schwerpunkt dieses Gesetzes. Eine wichtige Maßnahme ist die Festlegung der verschiedenen Arten von Sonderausbildung, für welche bis jetzt keine Verpflichtung bestanden hat. Fortbildung bedeutet Qualität, sie fördert die Identität des Berufes und stellt sicher, daß der neueste Wissensstand vermittelt und vertraut gemacht wird sowie das, was wir als selbstverständlich voraussetzen, aufgefrischt und gefestigt wird. Eine gute Qualifikation der in diesem Beruf Tätigen wünschen wir uns alle. Bis jetzt war den Krankenpflegeschülerinnen und -schülern verpflichtend vorgeschrieben, die Krankenpflegeschule intern zu besuchen. Es entspricht auch dem Wunsch der Betroffenen, diese gewachsene Internatspflicht aufzuheben sowie Schule und Internat zu trennen.

Ich weiß aus Gesprächen mit Krankenpflegeschülerinnen, daß sie während ihrer Ausbildung nur ein relativ niedriges Taschengeld bekommen und so manche Schülerin in dem Alter, in dem alle den lang ersehnten Führerschein machen, sich diesen noch nicht leisten kann. Daher wünsche ich mir, daß den Schülerinnen, die das Internat brauchen, weil sie von ihrem Lehrort zu weit entfernt wohnen, das Taschengeld nicht geschmälert wird.

Die Festlegung der Tätigkeitsfelder und Aufgabenbereiche ist ein weiterer Schwerpunkt dieses Gesetzes. Den im Pflegeberuf Tätigen wurde viel Verantwortung übertragen, und sie nehmen diese Verantwortung auch wahr. Die Schwestern, Pfleger und Ärzte betreuen heute oft wesentlich schwerer erkrankte Patienten als früher. Wichtig ist die Entlastung des Pflegepersonals von Gesetzeskonflikten. Aufgrund dieses Gesetzes werden Krankenschwestern beziehungsweise wird das Krankenpflegepersonal dazu ermächtigt, Tätigkeiten, die häufig auch bisher schon ausgeübt wurden, nunmehr berechtigterweise und gesetzlich abgesichert auszuüben. Besonders wichtig ist, daß die pflegerische Arbeit verstärkt und vermehrt in Zusammenarbeit mit dem gesamten medizinischen Team stattfindet. Die Dokumentationspflicht – auch sie wurde von meinem Vorredner bereits angesprochen – legt fest, daß alle vorgenommenen Pflegehandlungen dokumentiert werden müssen, damit sie nachvollziehbar sind und kontrolliert werden können.

Die Pflichten und Aufgaben dieser Berufsgruppe sind sehr weitreichend. Für die Österreicherinnen und Österreicher ist neben der Sorge um die Beschäftigung auch die Sorge um die Gesundheit ein zentrales Thema. Die Bedeutung der Gesundheitsberufe – eines Bereiches, den vorwiegend Frauen ausüben – wird in Zukunft immer größer werden.

Der Pflegeberuf ist einer der wichtigsten, schwierigsten und verantwortungsvollsten Berufe. Ich bedanke mich bei allen Frauen und Männern, die in diesem Beruf für unsere kranken Menschen arbeiten. Für meine Fraktion darf ich sagen, daß wir diesem Gesetz die Zustimmung geben werden. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

20.35

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Tremmel. – Bitte.


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