Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 170

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Gerade die Kfz-Zulassung wird noch sensibler zu handhaben sein als die Vignette, als die Kfz-Steuer 2. Daher wäre es zwingend gewesen, gleichzeitig dafür zu sorgen, daß jene, die in Hinkunft damit betraut sind, den notwendigen Rechtsschutz erhalten.

Meine Damen und Herren! Allein das sind genügend markante und gravierende Gründe, daß wir den vorliegenden Gesetzentwürfen, dem Führerscheingesetz, aber auch der 19. KFG Novelle, nicht unsere Zustimmung geben können. Denn für uns ist absehbar, daß damit Probleme in der Umsetzung vorprogrammiert sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.15

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Anton Hüttmayr. Ich erteile es ihm.

9.15

Bundesrat Anton Hüttmayr (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! Geschätzte Damen und Herren! Mobilität hat in Zeiten wie diesen enorme Bedeutung für unsere Wirtschaft, aber auch für unser Wohlbefinden und unsere Lebensqualität. Der Straßenverkehr trägt das Seine dazu bei. Obwohl wir uns grundsätzlich zum öffentlichen Verkehr bekennen, wissen wir, daß das individuelle Bewegen, gerade im ländlichen Raum, ohne PKW, ohne LKW einfach nicht möglich ist.

Ich bin nicht der Meinung, die mein Vorredner zum Ausdruck gebracht hat. Er hat gesagt, daß das Verkehrssicherheitspaket nichts gebracht hat – er hat dann aber doch einige Punkte angeführt. Ich glaube nicht, daß man da sagen kann: Dann hätte man es gleich lassen können! – Ich meine, daß mit diesen Regelungen – insgesamt diskutieren wir drei Gesetze – Erleichterungen, Verbesserungen für die Bürger erreicht wurden.

Herr Kollege Weilharter! Sie haben den Führerschein für die Gruppen C und D angeführt. Ich bin nicht dafür, daß man sagt: Der ist jetzt 65 Jahre alt und darf daher nicht mehr mit dem Autobus fahren. Ich würde mich dagegen wehren, würde ich in dieses Alter kommen – ich hoffe, daß ich so alt werde. Man kann da kein Alterslimit einführen. Entweder man ist körperlich und geistig dazu in der Lage, die Gefahren einzuschätzen und damit richtig umzugehen, oder nicht. Ich würde diese Regelung als Einengung der persönlichen Freiheit empfinden.

Das Beispiel, das Sie gebracht haben, kann ich nicht nachvollziehen. Es mag durchaus stimmen, hat aber mit dienstrechtlichen Angelegenheiten zu tun und nicht sosehr mit dem Führerscheingesetz.

Faktum ist für meine Partei, aber wahrscheinlich auch für alle anderen, daß der Grundsatz gilt: Jeder Verletzte und jeder Tote ist zuviel. Es ist alles zu tun, um das zu verhindern, und daher sind Maßnahmen gefragt, die helfen, Unfälle zu vermeiden. Diese Maßnahmen müssen treffsicher und effizient sein.

Mit einigen Regelungen werden langjährige Forderungen erfüllt, und sie bringen für die Bürgerinnen und Bürger Erleichterungen. Ich erinnere daran, daß wir es 15jährigen jetzt ermöglichen, mit dem Moped zu fahren. Diese Regelung ist für Bewohner des ländlichen Raums von enormer Bedeutung, ist sie doch Grundlage für die Chancengleichheit gerade für Lehrlinge und und und. Das muß man sehen. Ich bin daher auch wirklich dankbar dafür, daß in Zukunft vorgesehen ist, daß ein 15jähriger – es ist ja nicht automatisch, das wissen Sie – diese Möglichkeit haben soll.

Daß hinsichtlich des EU-Führerscheins die Maßnahmen getroffen wurden, die uns die Behörde ermöglicht hat, stellt auch eine Erleichterung dar und erspart den Bürgern Kosten.

Das Anmeldeverfahren wurde angesprochen. Ich bin davon überzeugt – wir haben auch im Ausschuß darüber gesprochen –, daß dieses Anmeldeverfahren eigentlich eine echte Privatisierung einer Behörde ist. Ich mache mir um die Versicherungswirtschaft – es sind einige Versicherungsvertreter, Versicherungskaufleute unter uns – in diesem Zusammenhang keine Sorgen. In erster Linie interessiert mich der Bürger, und für den Bürger bringt diese Maßnahme sicher eine Erleichterung. Die Versicherungen bewegen sich auf dem Markt und werden über die Prämien


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