Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 175

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scheins nur für drei Monate, und die Untersuchungen liegen dabei lediglich im Ermessen der Behörde.

Wir halten also diesen Zustand für reparaturbedürftig und sind auch der Ansicht, daß es die Aufgabe des Bundesrates wäre, gegen dieses Gesetzesschlamassel Einspruch zu erheben, um dem Nationalrat die Möglichkeit zu geben, bei seiner ersten Sitzung im Herbst das Ganze zu reparieren.

Ich erlaube mir deshalb, im Namen meiner Fraktion folgenden Antrag zu stellen:

Antrag

der Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen auf Einspruch des Bundesrates gegen einen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 42 B-VG eingebracht im Zuge der Beratungen über das Führerscheingesetz

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 9.7.1997 betreffend ein Bundesgesetz über den Führerschein (714 und 823 der Beilagen) wird gemäß Artikel 42 B-VG Einspruch erhoben.

Begründung:

Die gegenständliche, im Nationalrats-Ausschußbericht 823 mit Novellen des Kraftfahrgesetzes sowie der StVO zusammengefaßten Vorlage eines Führerscheingesetzes bildet eine inhaltliche Einheit mit der in dritter Lesung vom Nationalrat abgelehnten StVO-Novelle. Da eine entsprechende Anpassung ohnedies demnächst erfolgen muß, weil ansonsten Rechtsunsicherheiten oder zumindest unsinnige Bestimmungen (zum Beispiel Führerscheinentzug) bestehen würden und ein diesbezüglicher Reparaturantrag auch bereits eingebracht wurde, erscheint es angebracht, das gesamte Gesetz im Nationalrat nochmals zu behandeln, statt es unmittelbar nach Inkrafttreten sogleich wieder zu novellieren.

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.39

Präsident Dr. Günther Hummer: Der soeben verlesene Antrag ist ausreichend unterstützt und wird somit in Beratung genommen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Karl Pischl. Ich erteile es ihm.

9.40

Bundesrat Karl Pischl (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Bösch! Es wird keinen skurrilen Rechtszustand geben. Wir alle wissen, daß durch die Ablehnung der 20. Straßenverkehrsordnungs-Novelle einiges reparaturbedürftig ist, und wir werden diese Reparaturen innerhalb der Regierung zeitgerecht durchführen. Es droht dem Bürger keine Unsicherheit ab dem 1. November dieses Jahres. (Bundesrat Dr. Tremmel: Wenn wir es heute beschließen, dann droht ihm diese Unsicherheit!)

Nein! Nein, diese Rechtssicherheit wird zeitgerecht gewährleistet sein, und der FPÖ-Antrag ist aus unserer Sicht heute wirklich nicht notwendig. Man hat einen Antrag gestellt, damit einer gestellt wird, weiter nichts.

Hohes Haus! Man kann verschiedener Auffassung sein, was den Inhalt dieser Gesetzesmaterien anlangt. Ich möchte fast sagen, so ist einfach das Leben, Kollege Weilharter! Sie sind der Auffassung, daß hier sehr viel fehlt, daß nichts vorhanden ist an entscheidenden, grundsätzlichen Überlegungen. Ich aber glaube, daß es mit diesen Novellen, mit diesen Beschlüssen bezüglich Kraftfahrzeuggesetz und Führerscheingesetz zu bedeutsamen Veränderungen für den Straßenverkehrsbereich und für den Bürger kommt.


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