Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 219

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

12.58

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf vielleicht zuerst zur Debatte über die Novelle des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes einige Bemerkungen machen. Diese Novelle ist eine wichtige Ergänzung zu dem sogenannten IRÄG, dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz, die mit sich bringen soll, daß Insolvenzen rechtzeitiger erkannt werden können, als es nach der jetzigen Rechtslage möglich ist, und diese unerwünschten Auswirkungen, die wir alle nicht haben wollen und von denen die Unternehmungen und damit die Mitarbeiter in einer besonders negativen Form betroffen sind, nicht eintreffen.

Ich möchte mich auch dafür bedanken, daß in der Debatte, zumindest von einigen, die Bedeutung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen so deutlich herausgestrichen wurde. Wir alle wissen aus Erfahrung, daß mit Insolvenzen von Unternehmen – die Vergangenheit hat es auch gezeigt – auch existentielle Bedrohungen von Arbeitnehmern und ihren Familien einhergehen, und mit diesem wirklich historischen Gesetz konnte nun auch eine existentielle Absicherung erzielt werden.

Ich möchte es wirklich mit aller Deutlichkeit sagen: Wer sich gegen dieses Gesetz stellt, stellt sich gegen Interessen der Schwächeren in unserer Gesellschaft, gegen die Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien. Ich würde wirklich darum bitten, daß wir uns auch in Zukunft zu diesem Gesetz aus vollem Herzen und auch aus unserer sozialen Verantwortung heraus bekennen! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Es hat die Erfahrung gezeigt, daß bei diesem Gesetz die eine oder andere Mißbrauchsmöglichkeit gegeben ist. Ich glaube, es ist wichtig, für eine Ausgewogenheit im Arbeits- und Sozialrecht zu sorgen und Mißbräuche, wo immer sie erkannt werden, zu beseitigen, und dem trägt diese Novelle auch Rechnung.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei! Ich möchte mir erlauben, Sie zu fragen, welches Wirtschaftssystem Sie anstreben, ob Sie eines anstreben, das es mit sich bringt, daß Insolvenzen verhindert werden können und daß es keine Konkurse mehr gibt. – In einem marktwirtschaftlichen System sind diese Entwicklungen leider implizit. Ich sage sehr offen, daß ich nicht in einem anderen System leben möchte, in dem das vielleicht verhindert werden könnte, mit dem aber auch andere Freiheiten nicht verbunden sind, die wir in einer – heute vielleicht nicht ganz so ausgeprägten, wie wir es gerne hätten – sozialen Marktwirtschaft als Selbstverständlichkeit betrachten und erleben. Angesichts Ihrer Kritik möchte ich Sie wirklich fragen, was Sie dem entgegenstellen, wie Sie solche unangenehmen Erscheinungen verhindern wollen und was das für die Menschen, für ihre Entwicklung und für ihre persönlichen Freiheiten bedeutet. (Bundesrat DDr. Königshofer: Kollege Harring ist nicht hier!)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, kurz auf das in der Debatte angesprochene Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz einzugehen. Davon steht heute ein zwar nur kleiner, aber sehr wichtiger Gesetzespassus zur Diskussion. Wir können damit für alle Beteiligten, sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsmarktservice als auch insbesondere für Frauen mit Betreuungspflichten, wesentlich mehr Rechtssicherheit sowie eine deutliche Besserung und Klärung der jeweiligen Situation bewirken.

Sehr herzlich möchte ich mich – gerade im Bundesrat – für die gute Zusammenarbeit mit dem Städtebund und insbesondere mit dem Gemeindebund bedanken. Mit beiden Herren Präsidenten konnten sehr gute Gespräche geführt werden, sodaß diese Gesetzesänderung in Abstimmung mit ihnen vorgenommen werden konnte. Es ist sichergestellt worden, daß alle Gemeinden über diese Änderung umfassend informiert werden und daß gleichlautend auch das Arbeitsmarktservice informiert wird. Es wird in Zukunft ein einheitliches, transparenteres und vielleicht auch praktikableres Formular verwendet werden, um in der Umsetzung der Sondernotstandshilfe Objektivität bei Wahrung der sozialen Dimension sicherzustellen.

Wenn Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung geben und keine Einwendungen erheben, helfen Sie insbesondere Frauen, die es oft sehr schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt integriert zu werden,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite