Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 235

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Zu den Fragen 9 und 10: Ich habe keine Kapitalerhöhung angekündigt, sondern lediglich am 16. Juli 1997 festgestellt, daß höhere Ausschüttungen der Notenbank an den Bund eine Überlegung sind, die ich aber selbstverständlich zunächst einmal mit dem Koalitionspartner besprechen will.

Es sollte Ihnen auch bekannt sein, daß gemäß § 69 des Notenbankgesetzes die Dividenden an die Aktionäre in der Höhe von 10 Prozent ihres Anteils am Grundkapital nur einen Bruchteil der Ausschüttung der Nationalbank darstellen. Der Rest geht an die Rücklage beziehungsweise per Gesetz an den Bund.

Zur Frage 11: Der Umstand, daß Geschäftsbanken an der Oesterreichischen Nationalbank beteiligt sind, ist durchaus legitim. Die Aktionärsstruktur der Oesterreichischen Nationalbank spiegelt ganz einfach die gesellschaftliche, aber auch wirtschaftliche Situation in unserem Lande wider – das ist auch gar nichts Negatives. Die tatsächlichen Einflußmöglichkeiten der Bankenvertreter im Generalrat sind bereits jetzt gesetzlich äußerst beschränkt – gemäß § 22 Abs. 4 des Nationalbankgesetzes beziehungsweise gemäß der Geschäftsordnung für den Generalrat – und werden künftig durch die Übertragung mancher, sogar vieler, sehr entscheidender währungspolitischer Kompetenzen an die Europäische Zentralbank weiter relativiert.

Zur Frage 12: Die Beibehaltung der gegenwärtigen Konstruktion der Oesterreichischen Nationalbank als Aktiengesellschaft beziehungsweise die gegenwärtige Aktionärsstruktur ist auch unter dem Gesichtspunkt der Teilnahme der Oesterreichischen Nationalbank am ESZB durchaus sinnvoll, da auf diese Weise die im Generalrat vertretene Meinungsvielfalt als Beratungsinstrument für Positionierungen in den EZB-Gremien sehr vorteilhaft erscheint.

Zur Frage 13: Ja, das auf die einzelnen Aktionäre entfallende Grundkapital wurde von diesen seinerzeit voll einbezahlt.

Zu den Fragen 14 und 15: Im Zuge der Novelle zum Nationalbankgesetz ist beabsichtigt vorzusehen, daß für die neu eintretenden Mitarbeiter der Oesterreichischen Nationalbank das Pensionsrecht des ASVG anzuwenden ist. Die Auswirkungen dieser Regelung auf die OeNB-Pensionsreserven werden dabei dann zu prüfen sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.00

Präsident Dr. Günther Hummer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer. Ich erteile es ihm.

14.00

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Um die Bilanzsituation der Nationalbank kurz darzustellen, habe ich mir den Geschäftsbericht 1996 besorgt, der öffentlich erhältlich ist, und möchte Ihnen die Gewinn- und Ausschüttungszahlen erläutern.

Dazu heißt es auf Seite 107 des Geschäftsberichtes, daß die Nationalbank 1996 einen Bilanzgewinn von zirka 2 270 826 000 S auszuweisen hat. Das Direktorium hat in der Sitzung am 13. Februar 1997 beschlossen, dem Generalrat folgende Verwendung zu empfehlen:

1. 10prozentige Dividende auf das Grundkapital von 150 Millionen Schilling, das sind insgesamt 15 Millionen Schilling;

2. Zuweisung an die Reserve für den Neubau der OeNB II in Wien von 600 Millionen Schilling;


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