Bundesrat Stenographisches Protokoll 630. Sitzung / Seite 10

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Nun zur Ausgliederung der Bundessporteinrichtungen. Es ist vorgesehen, die Bundessporteinrichtungen mit 1. 1. 1998 auszugliedern, und zwar in folgender Form: Die Bundessportschule Spitzerberg soll an den Aero Club, die Bundessportheime Kitzsteinhorn und St. Christoph sollen an den ÖSV als Betreiber weitergegeben werden. Diese beiden Fachverbände, die Flugsport beziehungsweise Skisport betreiben, können als Betreiber gewährleisten, daß diese beiden Heime auch weiterhin dem Sportbetrieb zur Verfügung stehen werden. Die restlichen verbleibenden Bundessportheime sollen in einer Gesellschaft zusammengefaßt werden, und zwar in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wodurch eine Straffung der Organisation beziehungsweise eine Kostentransparenz erzielt und auch eine auf jedes Heim bezogene Gebarung durchgeführt werden soll.

Die Heime selbst sollen Profit-Center mit eigenen Rechnungskreisen innerhalb dieser Ausgliederung sein, und dem Ganzen soll ein Geschäftsführer vorstehen.

Wichtig ist, daß die Sporteinrichtungen dem Sport erhalten bleiben. Die Tarife werden dann zwar den marktwirtschaftlichen Bedingungen unterworfen sein, aber aus den Einsparungen, die dadurch erfolgen, sollen für die Sportvereine jene Tarife gewährleistet sein, die auch jetzt zu bezahlen sind. Das heißt, der Unterschied des Abtarifierungspreises auf den geförderten Preis soll durch die Abteilung Sport direkt an die Vereine erfolgen, sodaß die Sportvereine daraus keinen Nutzen haben, sondern lediglich ein Einsparungseffekt für die Führung dieser Heime zu erwarten ist.

Im wesentlichen befindet sich dieser Gesetzentwurf derzeit im Begutachtungsverfahren. Sinn und Zweck dieser Ausgliederung sind eine Straffung der Organisation, eine Kostentransparenz für die Heime selbst, eine Erhaltung im Sinne des Sports und aus den Einsparungen eine Direktförderung an die Vereine.

Präsident Dr. Günther Hummer: Herr Bundesrat Prähauser, wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Herr Staatssekretär! Welche personellen Auswirkungen hat diese Ausgliederung?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Soweit es bis jetzt abzusehen ist, werden personelle Auswirkungen insbesondere dahin gehend zu erwarten sein, daß darüber verhandelt wird, bei St. Christoph den vorhandenen Personalstand direkt in diese Betreiber-GesmbH zu übernehmen, bei Kitzsteinhorn sollen zwei Personen in die Betreiber-GesmbH und beim Aero Club eine Person übernommen werden. Das heißt, im wesentlichen wird sich der direkte Einsparungseffekt in der ersten Phase aus dieser Personenanzahl, die ich jetzt genannt habe, ergeben, aber letztendlich wird durch die flexiblere Aufnahmemöglichkeit bei den Saisonkräften im privatwirtschaftlichen Bereich eine strukturelle Einsparung innerhalb der Führung der Bundessportheime zu erwarten sein. Jene Personen, die im Beamtenstatus stehen, können nicht gekündigt werden; diese werden innerhalb der Sportverwaltung weitere Verwendung finden.

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter zu Wort gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Staatssekretär! Herr Bundeskanzler Vranitzky und Vizekanzler Schüssel haben ursprünglich für den A-1-Ring 120 Millionen Schilling zugesagt. Faktum ist, daß weder für den A-1-Ring noch für andere Projekte die versprochenen Mittel in die Region oder in die Steiermark geflossen sind.

Jetzt hat die größte Sportveranstaltung alle Erwartungen übertroffen, und die Einnahmen des Bundes sind aufgrund dieser Veranstaltung weit höher als erwartet. Ich frage Sie daher, Herr Staatssekretär: Sind Sie aufgrund dieser positiven Veranstaltung bereit, dem A-1-Ring die versprochenen Bundesmittel zur Verfügung zu stellen?


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