Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 69

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Das Ziel der Bundesregierung, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung mit diesem Budget und den Begleitgesetzen zu erreichen, scheint mir nicht gegeben zu sein. Es ist möglich, eine punktgenaue Landung in der Währungsunion zu erreichen – vielleicht, vielleicht auch nicht. Eines kann ich Ihnen jedoch versprechen: Diese Währungsunion, die demnächst in einen Euro münden soll, wird folgendes bewirken: Dieser Euro wird weich sein, er wird zu einem Zentralstaat führen, und er wird die Arbeitslosigkeit erhöhen. Ob Sie das wollen, bezweifle ich. Ich glaube, wenn Sie guten Menschenverstandes sind, werden Sie es ablehnen. Wir Freiheitlichen lehnen diesen Gesetzesvorschlag ab. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.29

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu der aufgeworfenen Frage, ob der Verhandlungsgegenstand richtig bezeichnet sei oder allenfalls ein Druckfehler unterlaufen wäre, möchte ich folgendes festhalten:

Verhandlungsgegenstand im Bundesrat sind die Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates in der von diesem gewählten Bezeichnung. Diese lautet ganz zweifelsfrei "2. Budgetbegleitgesetz". Als solches scheint es in der Tagesordnung und auch im Bericht des Ausschusses auf.

Daß Regierungsvorlagen, die dem Gesetzesbeschluß des Nationalrates zugrunde lagen, ursprünglich eine andere Bezeichnung, nämlich im konkreten Fall "3. Budgetbegleitgesetz", trugen, ist für uns rechtlich unerheblich. Der Irrtum mag darauf zurückzuführen sein, daß im Aviso, also der Vorinformation über die möglichen Gegenstände der Tagesordnung, die Änderung der Bezeichnung noch nicht bekannt war und daher in diesem Aviso das noch in der Formulierung, die der Regierungsvorlage vorangestellt war, enthalten war. – Ich hoffe, dieses Mißverständnis damit aufgeklärt zu haben.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Walter Grasberger. Ich erteile es ihm.

13.30

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Ausführungen zum vorliegenden Beschluß des Nationalrates vom 6. November 1997 konzentrieren sich auf jenen Teil, der das Katastrophenfondsgesetz 1996 betrifft. Mein Vorredner meinte, dieses Gesetz und die Mittel, die darin vorgesehen sind, wären eine Melkkuh. Ich darf als einer, der aus dem südlichen Niederösterreich kommt, wo heuer beträchtliche Schäden durch Hochwasser entstanden sind, festhalten, daß wir sehr froh waren und sind, daß es diese Melkkuh, wie Sie sie bezeichnet haben, gibt, weil sie vielen Menschen die Not lindern geholfen hat. (Bundesrat Mag. Gudenus: Das ist gerade das, was ich gesagt habe! Ich habe gemeint, daß er nicht von uns gemelkt werden soll! Sie haben jetzt die Möglichkeit, daran Kritik zu üben! Ich habe es so gesagt! – Präsident Dr. Hummer übernimmt den Vorsitz.)

Herr Kollege Gudenus! Wenn Sie es so gemeint haben, dann würde ich Sie bitten, das auch so zum Ausdruck zu bringen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Waldhäusl: Sie haben es nicht verstanden!)

Sie werden mit Sicherheit die Gelegenheit haben, das hier einmal genauer zu erläutern und zu erörtern. Für meine Begriffe war das, was Sie gemeint haben, so zu verstehen, daß Sie das als Melkkuh sehen, und Sie haben auch Melkkuh gesagt. (Bundesrat Mag. Gudenus: Wir lehnen ab, daß es eine Melkkuh ist!)

Kollege Gudenus! Ich hoffe, Sie zweifeln nicht daran, daß es erforderlich ist, daß die Möglichkeiten, die es mit dem Katastrophenfondsgesetz gibt und die noch verbessert werden müssen, den Menschen in großem Umfang zur Verfügung stehen. Ich nehme schon an, daß Sie daran nicht zweifeln. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Gudenus. )

Ich komme nun zu den inhaltlichen Teilen, dazu, wie es angepaßt worden ist. Es handelt sich in erster Linie um eine Ausweitung der Form der Katastrophenschäden. Zu den schon bisher im Gesetz erwähnten Katastrophen wie Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen und Erdbe


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