Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 71

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ständen vom Arbeitgeber beziehungsweise der arbeitgebenden Organisation kritisch gesehen werden könnte, weil sie im Betrieb fehlen.

Wenn heute in diesem Raum schon mehrmals die Begriffe "kleiner Mann", "kleine Frau" und "kleiner Bürger" verwendet worden sind, dann gestatten Sie mir auch dazu eine Anmerkung. Ich persönlich mag diesen Begriff nicht, er entspricht auch nicht meinem Sprachgebrauch, weil ich meine, daß die Tatsache, daß jemand als klein bezeichnet wird, automatisch ein gewisses Maß von Überheblichkeit zum Ausdruck bringt. Mir ist heute aufgefallen, daß dieser Begriff sehr oft im Zusammenhang mit dem Bericht der Volksanwaltschaft verwendet wurde. Ich möchte das als Überlegung an Sie weitergeben, mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Es waren bei den Hochwassereinsätzen im Bezirk Lilienfeld und darüber hinaus in erster Linie die sogenannten kleinen Leute, die vor Ort geholfen haben. Ich möchte hier noch deutlich sagen, daß wir politisch Verantwortlichen es den Menschen schuldig sind, darauf hinzuwirken, daß sie auch ein gewisses Maß an Gleichbehandlung während des Katastropheneinsatzes erfahren.

Sie sollten im Katastropheneinsatz abgesichert werden, sie sollten unter gleichen Voraussetzungen in den Hilfseinsatz gehen können, es sollte – ich habe diesbezüglich auch einen Vorschlag weitergeleitet; konkret an das Bundeskanzleramt –, glaube ich, sinnvollerweise während der Einsatztage eine Möglichkeit geben, daß man aus Mitteln des Arbeitsmarktservices oder unter Umständen auch aus Mitteln des Katastrophenfonds den Ausgleich schaffen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich nutzte zuvor die Möglichkeit, mit Frau Bundesministerin Hostasch ein kurzes Gespräch zu führen, weil vom Bundeskanzleramt dieser Vorschlag an die Frau Bundesministerin weitergeleitet wurde, und ich durfte erfahren, daß dieser Vorschlag bereits in Behandlung steht, damit dieses bestehende Unrecht möglichst rasch gutgemacht werden kann.

Ich meine daher, daß es uns allen gut ansteht, in dieser Richtung unterstützend tätig zu werden, und darf die Zustimmung der ÖVP-Fraktion zum vorliegenden Beschluß des Nationalrates feststellen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.42

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich weiters Herr Bundesrat Johann Kraml. Ich erteile es ihm.

13.42

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden 2. Budgetbegleitgesetz ergeben sich in 19 Bereichen Änderungen, die dazu beitragen werden, das Budget auf dem richtigen Kurs zu halten.

In allen europäischen Ländern steht die Budgetkonsolidierung an erster Stelle, Österreich, meine Damen und Herren, war in den letzten Jahren im Bereich der Konsolidierung äußerst erfolgreich. Mit "äußerst erfolgreich" meine ich, daß das Ziel mit wesentlich geringeren negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung und das Wachstum erzielt worden ist, als das in manchen anderen Ländern der Fall ist.

Mir ist schon klar, daß all diese Erfolge der FPÖ nicht gefallen können, weil Zahlen und Fakten eben einmal etwas anderes sagen, als sie immer wieder glaubhaft zu machen versuchen.

Die Umstellung der haushaltsmäßigen Verrechnung der Steuerguthaben auf ein striktes Kassenprinzip ermöglicht, daß das österreichische Budget mit jenen anderer europäischer Länder besser vergleichbar wird.

Meine Damen und Herren! Im konkreten gibt es Änderungen im Gerichtsgebührengesetz. Hier wird im wesentlichen das Ziel verfolgt, die einzelnen Gerichtsgebühren im Hinblick auf die gestiegenen Aufwendungen der Gerichte anzuheben und gleichzeitig Gebührenbefreiungen und Gebührenbegünstigungen, die nicht mehr zeitgemäß sind, aufzulassen. Es ist dies sicherlich die


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