Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 43

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11.48

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! An sich ist die Aufnahmefähigkeit am Morgen sehr gut. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Herr Bundesrat Waldhäusl! Es dürfte Ihnen entgangen sein, daß ich in meiner Rede sehr wohl die Aufhebung der Subsidiarität erwähnt habe. Ich wiederhole: ... besonders zu vermerken, daß durch die Änderung im bäuerlichen Krankenversicherungsrecht die Abrechnung der ärztlichen Leistung künftig neu erfolgen wird. Der bisherige Verrechnungsmodus wird durch den Krankenschein abgelöst. (Bundesrat Waldhäusl: Sind Sie jetzt dafür oder dagegen?) Dies bedeutet eine Gleichstellung unserer bäuerlichen Versicherten mit fast 4,5 Millionen Österreichern und Österreicherinnen, die im ASVG versichert sind und bereits ärztliche Hilfe mit dem Krankenschein in Anspruch nehmen. Mit dieser entscheidenden Veränderung konnte für die Nebenerwerbsbauern, welche die Mitversicherung bei Ehepartnern verlieren, eine Doppelbelastung verhindert werden. Und es gibt langfristige Übergangsmaßnahmen.

Es gab im Herbst 1996 einen Fünfparteienantrag im Nationalrat, daß jedes Erwerbseinkommen in die Sozialversicherungspflicht einzubeziehen ist. Ich bitte Sie, Herr Kollege Waldhäusl, rechnen Sie nach, wie viele Parteien im Nationalrat vertreten sind. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Meier.  – Bundesrat Waldhäusl: Sitzen Sie im Nationalrat?)

Ich darf zur Aufkündigung des Ärztevertrages kommen. (Bundesrat Waldhäusl: Lehnt ihr es ab, oder seid ihr dafür? – Ruf bei der ÖVP: Das ist leichter als "6 aus 45" zu schreiben! – Bundesrat Prähauser: Wer zahlt die Nachhilfestunde eigentlich?) Die Krankenversicherung in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ist eine sehr junge Krankenversicherung. Lange Zeit haben sich die Ärzte dagegen gewehrt, einen Vertrag mit dieser jungen Krankenversicherung abzuschließen. Lange Zeit haben unsere bäuerlichen Familien als Privatpatienten gegolten und diese Honorare zu bezahlen gehabt. Es war nicht selten, daß sich die bäuerliche Familie erst einen Arzt kommen lassen konnte, als es für Hilfe beinahe schon zu spät war, weil sie es sich vorher nicht leisten konnte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Dann kam der Vertragszustand, die Vertragsregelung mit den Ärzten. Es wird auch Ihnen sicherlich nicht unbekannt sein, daß jemand, der eine größere Gruppe vertritt, auch über ein größeres Maß an Druck verfügt, um Honorare, um Vertragstarife auszuverhandeln. Daß eine Gebietskrankenkasse mit 4,5 Millionen Versicherten ein besseres Druckmittel hat als eine Sozialversicherungsanstalt der Bauern mit 200 000 Versicherten, Honorarbeträge auszuverhandeln, ist klar. (Bundesrat Waldhäusl: Es ändert aber nichts daran! Geben Sie zu, daß es Unrecht ist! – Bundesrat Dr. Tremmel: Das ändert nichts!) Es hätte ohne diese ausverhandelten Honorare keinen Vertrag mit den Ärzten für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern gegeben, und der vertragslose Zustand wäre aufrechterhalten geblieben – wie in den vorhergegangenen Jahren.

Jetzt ist der Vertrag gekündigt worden. Aber der Großteil unserer Ärzte hält sich nach wie vor an die ausverhandelten Tarife. Sie halten sich nach wie vor daran, daß Medikamente in den Hausapotheken zu den Medikamentengebühren abgegeben werden. Es ist eine Handvoll Ärzte, die den vertragslosen Zustand jetzt ausnützt. Es ist aber auch möglich, im direkten Gespräch mit ihnen diesbezüglich ein Umdenken herbeizuführen. Denn diese Vorgangsweise ist nicht zu vertreten, und es muß jeder Arzt, der diesen vertragslosen Zustand ausnützt, den bäuerlichen Patienten selbst erklären, warum er sich bei der einkommensschwächsten Gruppe ein hohes Honorar holen will.

Ich darf noch einmal feststellen: Es gibt Veränderungen. Ich habe dies auch in meiner Rede gesagt. Es gibt auf der einen Seite Veränderungen, die die bäuerliche Bevölkerungsgruppe negativ treffen. Es gibt auf der anderen Seite aber auch Veränderungen, die langjährige Forderungen von unserer bäuerlichen Vertretung sind. Ich habe nie, Herr Kollege Waldhäusl – in der ganzen Diskussion, die schon lange geht –, von Ihnen gehört, die Subsidiarität müsse aufrechterhalten bleiben. (Bundesrat Waldhäusl: So lange sind Sie auch nicht da!) Erst in letzter Zeit kritisierten Sie, daß die Voraussetzung für die vorzeitige Alterspension geändert worden ist. Ich


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