Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 98

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Ich glaube aber, wichtig für uns als Länderkammer ist, daß primär einmal klar festgehalten wird, daß durch dieses Gesetzesvorhaben Aufgabenänderungen nur auf Bundesseite ausgelöst werden können und keine anderen Gebietskörperschaften davon betroffen sind, sodaß sich für Länder und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten ergeben. Ich sage das bewußt, weil heute am Beginn der Sitzung von den Freiheitlichen immer herausgestrichen wurde, daß wir eigentlich nur für unsere Länder dazusein haben, was auch nicht ganz stimmt. Aber wir sind sehr wohl von unseren Landtagen entsandt, das ist richtig.

Aber alle erforderlichen Änderungen haben Sie schriftlich in Ihren Unterlagen, und ich erspare mir daher, näher darauf einzugehen.

Wie es meistens im Leben ist: Wenn sich ein Gesetz ändert, ändern sich nachfolgend andere, die mittelbar oder unmittelbar damit in Zusammenhang stehen. Und die Änderung dieses Gesetzes wirkt sich auf folgende aus: auf das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz. Auch dazu haben wir vom Kollegen Königshofer schon einige Dinge gehört. Ich möchte Sie aber, auch weil Kollege Farthofer als ÖBB-Experte sicherlich noch einiges dazu sagen wird, vor allem aber auch in Anbetracht meiner Stimme, hier nicht mit Zahlen quälen. Man könnte ebenfalls stundenlang darüber diskutieren, aber Sie sind ohnehin in Besitz des notwendigen Zahlenmaterials, der Daten und Fakten.

Meiner Meinung nach ist eine Notwendigkeit zur Änderung dieser Gesetze gegeben, und daher wird meine Fraktion gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.14

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Drochter. – Bitte.

16.14

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Frage vom Kollegen Königshofer, ob die Eisenbahner vor den Personalvertretungswahlen von der beabsichtigten Pensionsreform gewußt haben, ist relativ einfach zu beantworten. Sie brauchen nur die Aussagen der Nationalratsabgeordneten Edler und Hums zu lesen, da werden Sie Ihre Frage mit Sicherheit beantwortet finden.

Daß die FPÖ noch nie ein Freund der Eisenbahner gewesen ist, ist evident (Bundesrat Dr. Tremmel: Ich fahre immer mit dem Zug! Das ist ja nicht wahr!), und daß sie im besonderen nach den Personalvertretungswahlen kein Freund der Eisenbahner ist, dafür habe ich Verständnis.

Was seinen Diskussionsbeitrag zu den Privilegien betrifft, kann ich mir das Nachdenken über eine eigene Antwort ersparen. Ich erlaube mir, hier das Parteiorgan der Freiheitlichen Partei, die "Neue Freie Zeitung", vom 12. 11. zu zitieren. In dieser Ausgabe gab es ein Interview mit dem Spitzenmann der FPÖ bei den Eisenbahnern, mit Personalvertreter Kollegen Narnhofer, und als er von der "Neuen Freien Zeitung" gefragt worden ist: Wie sehen Sie die immer wieder diskutierten Privilegien der Eisenbahner?, gab er folgende Antwort – ich zitiere –:

Tatsächlich haben die Eisenbahner nur mehr zwei Privilegien. Das eine ist die Möglichkeit, mit 53 Jahren in Pension zu gehen. Das ist für jene, die im erschwerten Dienst tätig sind, kein Privileg, sondern eine Notwendigkeit, weil man nach einer solchen Berufslaufbahn gesundheitlich am Ende ist. Das andere Privileg reduziert sich auf den Hausbrand. Aber es gibt nicht mehr viele Eisenbahner, die noch mit Kohle heizen.

Das ist Ihr Parteiorgan, Ihr Vertreter! Ich überlasse es dem Plenum des Bundesrates, sich hier eine Meinung zu bilden. Es ist halt wie so oft bei der Freiheitlichen Partei – wir haben das heute schon öfters gehört –, daß manche glauben, zu allem berufen zu sein und zu allem eine berufene Aussage machen zu können.


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