Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 82

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tungsverfahrensgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz geändert werden – AVG-Novelle 1997 –, und 493/A, Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden, gestellt hat.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Dr. Günther Hummer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? (Bundesrätin Mühlwerth: Ja!)  – Frau Bundesrätin Mühlwerth ... (Bundesrätin Mühlwerth: Nein, erst zum nächsten Punkt!) Ein Mißverständnis.

Wünscht sonst jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (891 und 1033/NR sowie 5607/BR der Beilagen)

Präsident Dr. Günther Hummer: Wir gelangen nun zu Punkt 12 der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Johann Grillenberger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Familie und Umwelt über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluß des Nationalrates sollen folgende Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz vorgenommen werden: Anhebung der Altersgrenze bis zum 27. Lebensjahr für Schwangere beziehungsweise für Mütter, die sich in Berufsausbildung – insbesondere Studium – befinden, legistische Klarstellung des Begriffes "auszahlende Stelle" bei Rückforderungen von Familienbeihilfe sowie Setzung von Informationsmaßnahmen zur Beibehaltung der hohen Untersuchungsdisziplin beim Mutter-Kind-Paß.

Der Ausschuß für Familie und Umwelt stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Dr. Günther Hummer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

14.28

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war mit meiner verfrühten


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