Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 28

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Es trifft auch nicht zu, daß wir uns eine weitere Erhöhung der Altlastensanierungsbeiträge nicht hätten vorstellen können. Aber die AlSaG-Novelle ging aus einem Kompromiß zwischen verschiedensten beteiligten Interessen hervor. Nunmehr liegt diese AlSaG-Novelle vor, und darin sind ohnehin schrittweise Erhöhungen in den nächsten Jahren vorgesehen: Die Altlastensanierungsbeiträge werden noch dazu nach ökologischen Kriterien etappenweise weiter angehoben.

Es ist aber damit zu rechnen, daß dann, wenn in Österreich – kurz gesagt – thermische Abfallverwertungsanlagen installiert sein werden, die Restmüllmenge deutlich zurückgehen wird und wir uns vermutlich seitens der Regierung und seitens des Gesetzgebers über eine Neuordnung der Finanzierung der Altlastensanierung werden Gedanken machen müssen. Aber das reicht schon in die ersten Jahre des nächsten Jahrtausends hinein und ist meiner Ansicht nach politisch jetzt noch nicht aktuell.

Präsident Ludwig Bieringer: Danke, Herr Bundesminister.

Ich rufe die 9. Anfrage, 849/M, auf. Anfragesteller ist Herr Bundesrat Bürgermeister Josef Pfeifer. – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Josef Pfeifer (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

849/M-BR/98

Inwieweit ist bei Ihrem Modell zur Reform der Familienförderung die soziale Treffsicherheit gewährleistet?

Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrter Herr Bundesrat! Das vorliegende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes geht davon aus, daß nur jene Familien entlastet werden müssen, die zurzeit Steuern auf ihre Unterhaltsverpflichtungen zu bezahlen haben. Ich habe schon sehr frühzeitig gesagt: Das allein kann es nicht sein, sondern aus familienpolitischen sowie auch sozialpolitischen Überlegungen wollen wir die Unterstützung, die wir diesen Mittelstandsfamilien zusätzlich geben wollen und geben müssen, auch den einkommensschwachen Familien geben, die in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht unbedingt in der entsprechenden Situation wären.

So gesehen ist das eine einheitliche Maßnahme für jedes Kind in Österreich. Die Vorschläge, die jetzt von den Regierungspartnern diskutiert werden, laufen auf 500 S pro Monat hinaus, das sind 6 000 S pro Kind und Jahr mehr. Das ist nicht wenig, das finde ich sehr beachtlich. Das kommt natürlich relativ einkommensschwachen Familien stärker zugute, weil es bei diesen einen größeren Anteil ihres Einkommens ausmacht. – Soviel zur sozialen Treffsicherheit respektive zur sozialen Verantwortung, innerhalb derer die in Diskussion befindlichen Vorschläge erstellt wurden.

Präsident Ludwig Bieringer: Danke, Herr Bundesminister. – Herr Kollege, wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Für eine weitere Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer (Freiheitliche, Wien): Herr Bundesminister! Was die soziale Treffsicherheit betrifft, so kann es damit nicht sehr gut bestellt sein. Man denke nur daran, daß die Entwicklung dahin gehend ist, daß immer mehr alleinerziehende Mütter in Österreich unter die Armutsgrenze sinken. Ich würde Sie bitten, mir zu sagen, was Sie an gesonderten Maßnahmen zu tun gedenken, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten.

Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.


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