Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein:
Frau Bundesrätin! Ich selbst habe in meinen Vorschlag, der dann von meiner Partei – ich habe es schon zitiert – beim Dreikönigstreffen in Goldegg mitgetragen wurde, auch die Erhöhung der Alleinerzieherabsetzbeträge mitinkludiert. Es gab Meldungen, wonach auch der Regierungspartner in diese Richtung denkt, und ich meine, daß wir uns der Situation der rund 300 000 AlleinerzieherInnen – zwar groß geschrieben, aber weit über 90 Prozent dieser Alleinerzieher sind Alleinerzieherinnen – bewußt sein müssen. Es würde die Erhöhung eines Absetzbetrages respektive auch der Ausbau als Negativsteuer eine Erleichterung bringen, weil ein Absetzbetrag immer nur demjenigen zugute kommt, der Steuern zahlt. Der oder die besonders Einkommensschwache hat von einem Absetzbetrag nichts, wenn dieser nicht auch als Negativsteuer ausbezahlt wird. Das ist bei den Kinderabsetzbeträgen nach meinem Vorschlag absolut der Fall. Beim Alleinverdienerabsetzbetrag gibt es jetzt eine Grenze. Über die Verschiebung dieser Grenze nach unten kann man aus meiner Sicht durchaus diskutieren.Präsident Ludwig Bieringer: Danke, Herr Bundesminister.
Für eine weitere Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wann kann aus der Sicht des Familienlastenausgleichsfonds die Familienbeihilfe erhöht werden?
Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat, ab 1999. Wir haben Ersparnisse in Höhe von 2,8 Milliarden Schilling. Die Erhöhung der Familienbeihilfe um 100 S erfordert finanzielle Mittel von rund 2 Milliarden, was ab 1999 denkbar ist. Ich meine, daß die Diskussion in die Richtung geht, daß spätestens im Jahr 2000, aber vielleicht – aus meiner Sicht durchaus hoffentlich – auch im Jahr 1999 bereits ein erster Schritt zu setzen wäre.
Präsident Ludwig Bieringer: Danke, Herr Bundesminister.
Wir kommen nun zur 10. Anfrage, 839/M, gestellt von Herrn Bundesrat Peter Rodek an den Herrn Bundesminister. – Bitte.
Bundesrat Peter Rodek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie sind in einer Anfrage bereits auf Kyoto eingegangen. Trotzdem möchte ich Sie fragen:
Wie beurteilen Sie die Ergebnisse der Klimaschutzkonferenz in Kyoto?
Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Unter dem Strich beurteile ich sie positiv. Wenn man weiß, mit welcher Ausgangsposition die Amerikaner nach Kyoto gegangen sind, nämlich eigentlich plus minus null, und dann waren es minus zwei, und mit welcher Position Länder wie Japan und Australien nach Kyoto gekommen sind, dann war es ein Erfolg.
Es war auch ein Erfolg für die Europäische Union, und zwar deswegen, weil wir uns nach der Sondergeneralversammlung der UNO "Rio plus fünf" in New York im Juni letzten Jahres weiter als Umweltgroßmacht etabliert haben und hier federführend und meinungsbildend sind. Wenn Sie daran denken, daß der EU-Vorschlag von minus 15 Prozent für drei Gase per 2010, was auf sechs Gase umgerechnet etwa minus 11 bis 12 Prozent bedeutet, lautet und daß wir mit minus 8 Prozent für die Europäische Union, minus 7 Prozent für die Amerikaner und minus 6 Prozent für den besonders bewegungsunfähigen Gastgeber Japan nach Hause gekommen sind, so
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