Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 42

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Wolfram Vindl übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Wolfram Vindl: Hoher Bundesrat! Der umfangreiche Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf die Verlesung des Beschlußantrages. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. den im Artikel VII Abs. 8 lit. d und e des gegenständlichen Staatsvertrages enthaltenen Verfassungsbestimmungen gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gudenus. – Bitte.

11.00

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Diese Regierungsvorlage über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen kann dem Inhalt und der Absicht nach, die damit verbunden ist, nur mit einem Ja beantwortet werden.

Wir haben schon vor zirka eineinviertel Jahren über die Chemiewaffen einhellig eine Regierungserklärung und eine Absichtserklärung verabschiedet, und wir alle sind uns darüber im klaren, daß Waffen dieser Art, seien es Minen, die Einzelpersonen treffen, oder Massenvernichtungsgeräte, entschieden von uns abzulehnen sind.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Zur Geschäftsordnung! Frau Präsidentin! Hier sprechen einige Leute miteinander, und der Redner ist nicht zu verstehen!

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Entschuldigen Sie, Herr Bundesrat Gudenus, wenn ich jetzt einen Satz sage: Es war richtig, daß sich Herr Kollege Kone#ny gestört gefühlt hat und daß man darauf hingewiesen hat, daß im Saal nicht zu oft und zu laut geplaudert werden soll, weil die Akustik schlecht ist.

Wenn man nun aber jedes Mal unterbricht, wenn Bundesräte zusammenstehen und einige Worte miteinander wechseln, dann führt das zu einer Situation, die sicherlich nicht angenehm und auch unseren Debatten und Verhandlungen nicht zuträglich ist. Ich darf daher noch einmal bitten, wenn längere Gespräche geplant sind, diese nicht im Sitzungssaal zu führen. Ich bitte im großen und ganzen aber auch, nicht allzu strenge Maßstäbe anzulegen, wenn Kollegen miteinander sprechen.

Herr Mag. Gudenus, Sie haben das Wort.

Bundesrat Mag. John Gudenus (fortsetzend): Wir sind uns also im klaren, daß die Einschränkung des Vorhandenseins von Geräten, die sowohl Einzelpersonen treffen können, aber auch zur Massenvernichtung eingesetzt werden können, ein dringliches Anliegen ist, und das betrifft natürlich auch das Ausprobieren dieser Waffen. Es geht also um das Verbot von Nuklearversuchen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite