Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 41

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Den eingelangten Hebammenbericht der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales habe ich dem Sozialausschuß zur weiteren geschäftsordnungsmäßige Behandlung zugewiesen.

Eingelangt ist ein Beschluß des Nationalrates vom 22. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1996.

Dieser genannte Beschluß unterliegt im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 3 bis 5, 7 und 8 sowie 10 und 11 der Tagesordnung unter einem abzuführen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Ich habe all diese Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Ankündigung von dringlichen Anfragen

Präsident Ludwig Bieringer: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, daß mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dr. Susanne Riess-Passer, Monika Mühlwerth und Dr. Peter Böhm betreffend falsche Prioritäten in der Strafrechtspolitik an den Herrn Bundesminister für Justiz vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Ferner gebe ich bekannt, daß mir ein weiteres Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Monika Mühlwerth, Mag. John Gudenus und Dr. Reinhard Eugen Bösch betreffend Lesung von Otto Mühl im Burgtheater an den Herrn Bundeskanzler vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus, jedoch im Anschluß an die Behandlung der vorhin genannten dringlichen Anfrage an den Herrn Bundesminister für Justiz.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 22. Jänner 1998 betreffend einen Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen samt Anlagen und Protokoll samt Anlagen (771 und 1045/NR sowie 5627/BR der Beilagen)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung: Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen samt Anlagen und Protokoll samt Anlagen.


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