Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 75

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Ludwig. – Bitte.

15.14

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Der vorliegende Gesundheitsbericht befaßt sich mit den Jahren 1993 bis 1995, reicht allerdings in sehr vielen Analysebeiträgen weit über diesen Zeitraum hinaus. Und gerade was den Bereich der Strukturreform und auch der Finanzierung des Gesundheitswesens anlangt, enthält er sehr wichtige und notwendige Strukturverbesserungsvorschläge für das österreichische Gesundheitssystem. Ich denke nur an jenes Kapitel, das sich insbesondere mit der Reform der Krankenanstaltenfinanzierung beschäftigt und sich mit der Frage auseinandersetzt, wie im Bereich der Krankenanstalten Bedingungen geschaffen werden können, damit die öffentlichen Haushalte, aber auch die Budgets der Sozialversicherungsträger, die über eine überdurchschnittliche Zunahme des Finanzmittelbedarfs für Krankenanstalten klagen, entlastet werden.

Ich möchte hier in diesem Kreis darauf Bezug nehmen, daß es bereits vor Jahren Verbesserungsvorschläge zwischen Bund und Ländern in dieser Hinsicht gegeben hat. Begonnen hat es mit dem vierten KRAZAF-Abkommen, das in den Jahren 1988 bis 1990 vereinbart wurde und das bereits 20 ausgewählte Referenzkrankenanstalten einbezogen sowie ein erstes Modell einer leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung erarbeitet hat.

Diese sehr wichtigen Schritte wurden dann im fünften KRAZAF-Abkommen fortgesetzt, das in der Folge um zwei Jahre, bis 1996, verlängert wurde und auch eine Weiterentwicklung des vorliegenden Modells gemeinsam mit den Referenzkrankenanstalten vorgesehen hat. Dabei wurde insbesondere der speziell entwickelte Leistungskatalog verstärkt in das Finanzierungssystem integriert. Neben den leistungsorientierten Diagnosefallgruppen wurde ein weiterer Finanzierungsbereich entwickelt, der die Einbeziehung von strukturspezifischen Kriterien, wie zum Beispiel der personellen und apparativen Ausstattung der Krankenanstalten, als zusätzlichen Finanzierungsparameter in der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung vorsieht. Das ist deshalb sehr wichtig, weil das insbesondere auch für die Bundesländer von großer Bedeutung ist und auch bei der Bewertung der Leistungen der einzelnen Krankenanstalten eine Hilfe darstellt.

Das leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierungssystem wird seit 1995 in mehreren Bundesländern als zeitlich befristeter Modellversuch praktisch erprobt, allerdings sind größere strukturelle Veränderungen in diesem Bereich nur dann absehbar, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg die Beobachtung durchgeführt werden kann. Das ist aber auch mit ein Grund, daß im Jahr 1996 ein leistungsorientierter Diagnosefallgruppenevaluierungsbeirat geschaffen wurde, der sich vor allem um die Evaluierung dieser Diagnosefallgruppen kümmert und auch versucht, Parameter für die Zukunft zu entwickeln.

Im Oktober 1996 wurde zwischen Bund und Ländern einvernehmlich eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a der Bundesverfassung über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 getroffen. Ich bezeichne das als einen Meilenstein im Bereich des österreichischen Gesundheitssystems, weil es damit gelungen ist, daß Bund und Länder gemeinsam Entwicklungsschritte vereinbaren, die auch für die Zukunft des Gesundheitssystems in unserem Land wichtig sind. Ich möchte nur einige wenige herausgreifen, weil sie, wie ich meine, auch für die Zukunft von eminenter Bedeutung sind.

Hier wird zum Beispiel die Erstellung eines österreichischen Gesundheitsplanes vorgeschlagen, der unter Einbeziehung eines österreichischen Krankenanstaltenplanes, eines Großgeräteplanes, eines Niederlassungsplanes für Kassenvertragsärzte – auch das wurde heute schon angesprochen –, aber auch eines Pflegebereichsplanes und eines Rehab-Planes erstellt werden soll. Gerade der Pflegebereich wird für die Zukunft von sehr großer Bedeutung sein. Sie, Frau Bundesministerin, haben zu Recht die immer höher werdende Lebenserwartung angesprochen. Die Menschen werden dank unseres Gesundheitssystems älter, sie werden aber mit Sicherheit am Ende ihres Lebens, wenn sie das Alter von 80 Jahren überschritten haben, auch pflegebedürfti


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