Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 151

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1998 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Thayatal samt Anlage.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 26. Februar 1998 betreffend ein Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten samt Erklärung (889 und 1067/NR sowie 5647/BR der Beilagen)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung: ein Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten samt Erklärung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Alfred Schöls übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Alfred Schöls: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten samt Erklärung liegt auf.

Ich kann auf die Verlesung verzichten und darf im Auftrag des Ausschusses den Antrag stellen, 1. dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach. Ich erteile es ihr.

20.54

Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zu einem geschichtsträchtigen Termin kommt das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten nach dem Beschluß des Nationalrates nun endlich auch in den Bundesrat. Das ist deshalb so erfreulich, weil damit ein Rechtsinstrument geschaffen wird, das sicherlich dazu führen wird, innerstaatlich weitere Verbesserungen im Rahmen unserer Volksgruppenpolitik zu ermöglichen und voranzutreiben.

Es steht außer Zweifel, daß vieles getan wurde und vieles getan wird, aber aufgrund sich ständig ändernder gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Interdependenzen auch in Zukunft noch vieles zu tun sein wird. Kaum jemand bezweifelt die positive Wirkung kultureller Vielfalt. Dazu bedarf es aber der Förderung, die es ermöglicht, die eigene, von den Eltern ererbte Identität zu


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