Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 78

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Sie richten, Ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und darauf einzuwirken, damit die Sicherstellung der bisher gewährten Zuschüsse seitens des AMS gewährleistet bleibt.

Von den geplanten Kürzungen sind vor allem Frauenprojekte, wie die bereits erwähnten Tagesmütter-Projekte, betroffen. Auch die Dauer der Kinderbetreuungsbeihilfen, so hörte ich vor einigen Tagen vom Leiter unseres steiermärkischen Arbeitsmarktservice, wird von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. – Ein untragbarer Zustand für viele Frauen, überhaupt eine Beschäftigung annehmen zu können, wenn sie aufgrund ihres oft geringen Einkommens dann die vollen Kinderbetreuungsbeiträge für einen Platz bezahlen müssen.

Es ist mir schon klar, daß das AMS ursächlich auch für die Kinderbetreuung nicht zuständig ist, sondern die Länder und Gemeinden, aber nachdem gerade die Kinderbetreuungsfrage das größte Problem für die Frauen beim Wiedereinstieg ins Berufsleben ist, kann sich das AMS meines Erachtens von dieser Verantwortung doch nicht so leicht verabschieden. Ich darf Sie nochmals ersuchen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, diesbezüglich auch Ihrerseits Druck zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zusammenfassend kann ich sagen: Das Frauen-Volksbegehren hat sicher eine Aufbruchsstimmung erzeugt. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden nicht lockerlassen, diese unsere berechtigten Forderungen weiterzuverfolgen. Die heutige Beschlußfassung über die vorliegenden Gesetzesänderungen ist, wie bereits gesagt, der kleinste gemeinsame Nenner, der erreicht werden konnte. Wir stimmen diesen Gesetzesänderungen natürlich gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

13.59

Präsident Ludwig Bieringer: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Helena Ramsbacher. Ich erteile ihr dieses.

13.59

Bundesrätin Helena Ramsbacher (Freiheitliche, Kärnten): Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vieles wurde heute bereits zum Thema Frauen-Volksbegehren und zu den zu unternehmenden Schritten, bei denen wir Frauen uns auch überparteilich doch relativ einig sind, gesagt. Aber wir müssen natürlich kritisieren, daß leider sehr wenig dabei herausgekommen ist, daß sich beide Regierungsparteien nicht viele Verdienste darum gemacht haben und sich die Frauen in den eigenen Parteien leider nicht durchsetzen konnten.

Ich möchte auf das Mutterschutzgesetz und auf die Änderung des Eltern-Karenzurlaubsgeldgesetzes eingehen, da ich glaube, daß das die einzigen Änderungen in dieser Gesetzesvorlage sind, die den Frauen ein bißchen weiterhelfen – allerdings nur ein kleines Stückchen.

Es ist wiederum nur ein kleiner Schritt. Wir würden uns freuen, wenn es einmal große Schritte geben würde, wenn die Aufbruchstimmung, von der wir gesprochen haben, auch tatsächlich vorhanden wäre. Immerhin sind 51 Prozent der österreichischen Bevölkerung Frauen, und ich glaube, wir würden es verdienen, daß es einmal diese großen Schritte gibt.

Die Frauen wollen nach der Karenzzeit wieder in das Berufsleben zurückkehren, und es bieten sich dafür große Chancen. Die heutige Änderung bringt allerdings mit sich, daß sie 16 Tage lang innerhalb des Mutterschutzes kurzfristig die Geringfügigkeitsgrenze – und zwar wiederum nur monetär – überschreiten dürfen. Warum denn wieder nur kurzfristig? Warum nimmt man nicht die gesamte Karenzurlaubszeit von eineinhalb Jahren und teilt die Zeit, in der die Frau mehr gearbeitet hat, auf die ganzen eineinhalb Jahre auf? – Das wäre vernünftig. Das würde den Frauen die Chance geben, in den Betrieben, in die sie wieder zurückkehren wollen, zum Beispiel eine dreiwöchige Urlaubsvertretung zu machen oder, wenn jemand ausgefallen ist, eine Krankenvertretung zu übernehmen. All das geht aber nicht und funktioniert nicht, weil das nur bis zu 16 Tagen begrenzt möglich ist.


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