Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 18

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juristischer Person einen Vertrag zur Durchführung der Implementation des UOG 1993 abgeschlossen. Der Vertragsbeginn war 1. Juli des Vorjahres. Wir rechnen damit, daß die Universität Wien Ende 1999 mit der Umsetzung fertig sein wird. Es ist dies die bei weitem größte Universität mit der auch größten Komplexität in der Umsetzung.

Ebenfalls am 1.10.1996 hat die Universität Innsbruck begonnen. Um es zusammenfassend zu sagen: Die drei Universitäten – die medizinischen Fakultäten – waren sozusagen die letzten in der Umsetzung des neuen Organisationsrechts. In Innsbruck ist der Rektor nach neuem Recht bereits gewählt. Auch dort haben wir einen Vertrag mit der teilrechtsfähigen Universität geschlossen, um die Implementierung auf diese Weise zu unterstützen. Wir erwarten, daß der Implementierungsprozeß im Sommersemester 1999 abgeschlossen sein wird.

Schließlich die Universität Graz: Auch dort wurde am 1. Oktober 1996 begonnen, auch dort haben wir einen entsprechenden Vertrag geschlossen. Die Fakultätskollegien werden sich im Laufe des Sommersemesters jetzt konstituieren. Die Rektorswahl wird voraussichtlich im Oktober oder im November sein. Der Abschluß des Implementierungsprozesses ist ähnlich wie bei der Universität Wien im Wintersemester 1999 geplant.

Präsident Ludwig Bieringer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Können Ihrer Einschätzung nach Verzögerungen der Organisationsreform, die durch die Maßnahmenpakete eingesetzt haben, aufgeholt werden?

Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Ich habe in meiner Antwort bereits auf der Basis des heutigen Kenntnisstandes und Umsetzungsprozesses geantwortet. Dort heißt es, es sind gewisse, allerdings nicht allzu dramatische Verzögerungen eingetreten, nach unserer Einschätzung nicht primär aufgrund des Maßnahmenpakets, sondern wegen der doch einigermaßen komplexen Aufgabenstellung. Aber alle Universitäten werden gegen Ende des Jahres 1999 und damit durchaus im vorgesehenen und geplanten Zeitraum den Umsetzungsprozeß geschafft haben.

Präsident Ludwig Bieringer: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Prof. Dr. Peter Böhm.

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Welche ergänzenden steuernden Maßnahmen werden Sie setzen, um im Zeichen der erweiterten Autonomie ein gesamtwirtschaftlich effizientes Universitätsmanagement zu erreichen, dies auch im Sinne der Gerechtigkeit der Verteilung knapper Ressourcen?

Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Bundesrat! Herr Professor! Wir werden, wie Sie wissen, versuchen, ein weiterführendes Autonomiekonzept zu realisieren, wobei wir damit begonnen haben, mit Universitäten, die bereits relativ lange im neuen Organisationsrecht sind, Grundlagen für eine weiterführende Reform zu erarbeiten. Ich rechne damit, daß wir heuer im Sommer diese Vorarbeiten, die wir mit der Universität für Bodenkultur und mit der Wirtschaftsuniversität machen, inhaltlich abgeschlossen haben werden und daß das dann die Grundlage für die Ausarbeitung einer entsprechenden rahmenrechtlichen, rahmengesetzlichen Konzeption sein wird. Es wird überdies Grundlage für Verhandlungen mit dem Finanzministerium und mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sein. Ich nenne dabei nur die beiden Hauptbetroffenen.

Ziel der Verhandlungen mit dem Finanzministerium wird es sein, den Spielraum in der finanziellen Gestion innerhalb der Universitäten doch deutlich auszuweiten, weil wir der Überzeugung sind, daß bei dezentraler Autonomie die Wahrscheinlichkeit einer möglichst effizienten und zweckmäßigen Mittelverwendung höher ist. Ich gebe allerdings zu, daß bei allen Prozessen


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