Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 59

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

Einlauf

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich mache einen Nachtrag zu den Entschuldigungen:

Es wurde mitgeteilt, daß sich Herr Bundesrat Mag. Walter Scherb wegen Erkrankung entschuldigen lassen mußte.

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Mai 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bolivien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (667/NR sowie 5687/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bolivien über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Johann Kraml übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Johann Kraml: Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Der Bericht des Finanzausschusses liegt schriftlich vor.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht. Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Mai 1998 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Abschluß des Vertrages von Amsterdam (1152 und 1168/NR sowie 5675/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.


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