Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 120

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Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend Änderungen zur Anlage des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs aus dem Jahr 1946.

Der Bericht des Ausschusses ist Ihnen allen schriftlich zugegangen.

Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

16.54

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Jahren bemühen sich Wissenschafter und Organisationen in aller Welt, die Ausrottung der Wale zu verhindern. Aus Profitgier wurden jahrzehntelang die Wale gejagt und getötet. Bedauerlich ist, daß, obwohl es seit 1986 ein kommerzielles Walfangverbot gibt, trotz dieses Verbotes immer wieder viel zu viele Wale getötet werden. Industrieländer wie Norwegen ignorieren dieses kommerzielle Walfangverbot überhaupt, und Japan umgeht es immer mit dem Hinweis auf wissenschaftliche Zwecke.

Wir wissen aber genau, daß kein einziger Wal für einen wissenschaftlichen Zweck getötet werden muß. Experten sagen, daß es keine offenen Fragen mehr gibt, die dies rechtfertigen würden, und zur Walbeobachtung braucht man ohnehin lebende Wale. Tatsache ist vielmehr, daß gerade in Japan Walfleisch in den einschlägigen Restaurants als Spezialität angeboten wird und dieser sogenannte wissenschaftliche Zweck selbstverständlich ein rein kommerzieller Zweck ist.

Wir sprechen heute über eine Quotenänderung in der Anlage zum Übereinkommen zum Schutz der Wale. Dabei geht es um die eingeborene Bevölkerung; sie wird in der Vorlage "indigene Bevölkerung" genannt. Diese Änderung erlaubt dann das Töten von Grönlandwalen, Grau- und Zwergwalen im Bereich Grönlands, der Russischen Föderation und der Vereinigten Staaten von Amerika. Es gibt aber auch für die indigene Bevölkerung keinerlei rechtsverbindlichen Kriterien, die besagen, ob der Walfang zu ihrem Lebensunterhalt dient und bei ihnen traditionell erfolgt. Außerdem sind sich die indigenen Völker untereinander überhaupt nicht einig, ob sie sich auf den traditionellen Walfang konzentrieren sollen. Es gibt nämlich auch eine andere Meinung, die besagt: Die Walbeobachtung und damit ein Anlocken von Touristen wären wesentlich zweckmäßiger.

Ich glaube daher, daß man zuerst klären sollte, wer den traditionellen Walfang tatsächlich braucht oder betreiben will und wer nicht. Außerdem hat sich immer wieder gezeigt, daß vor allem unter dem Einfluß Japans Geld an diese Völker gezahlt oder ihnen zumindest angeboten wird, damit sie um Fangquoten ansuchen. In Wirklichkeit sind wir dann wieder beim kommerziellen Walfang, und als solcher wird er dann auch genützt.

Es scheint mir daher besonders wichtig zu sein, daß erstens ein Verbot für den Handel von Walfleisch überlegt und möglichst auch festgesetzt wird, daß zum zweiten geklärt wird, wie es um den Walfang der indigenen Bevölkerung steht, und daß es drittens – das halte ich für den wichtigsten Punkt – nicht nur Kontrollen, sondern auch damit verbundene Sanktionen gibt, weil sich das sonst nie aufhören wird.

Da es hier noch viele offene Punkte gibt und nicht von so großer Wichtigkeit ist, daß die indigene Bevölkerung eine gewisse Anzahl von Grauwalen, Zwergwalen, Grönlandwalen hier


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