Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 185

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Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Thomas Ram. Ich erteile es ihm.

13.15

Bundesrat Thomas Ram (Freiheitliche, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Bewohner und Kommunalpolitiker einer Anrainergemeinde des Flughafens Wien-Schwechat möchte ich in meinen Ausführungen kurz und speziell auf den Flughafen Wien-Schwechat und die Auswirkungen des zur Debatte stehenden Gesetzes auf eine Region, die stark vom Flughafen geprägt ist, eingehen.

Der Flughafen Wien-Schwechat ist das Herz einer wirtschaftlich für österreichische Verhältnisse hoch entwickelten Region. Die Flughafen Wien AG beschäftigt 2 500 Mitarbeiter, am Standort selbst sind 10 000 Arbeitnehmer beschäftigt. Laut Masterplan sollen an diesem Standort im Jahr 2015 nicht weniger als 17 000 Menschen tätig sein, in der Region selbst rechnet man mit bis zu 40 000 direkt vom Flughafen abhängigen Beschäftigten.

Diese aus wirtschaftlicher und politischer Sicht überaus erfreulichen Ausblicke sind aber nur mit entsprechenden begleitenden Maßnahmen umzusetzen. So muß man sicherlich den wachsenden Flugbewegungen Rechnung tragen: Wir Freiheitliche haben daher als erste politische Kraft aus Gründen der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik eine dritte Piste für den Flughafen Wien-Schwechat gefordert. Die Reaktion von Regionalpolitikern der beiden Regierungsparteien war von massivem Protest gekennzeichnet. Einige Ihrer Parteifreunde haben sogar die Auslagerung von Flugbewegungen vom Flughafen Wien-Schwechat auf den Preßburger Flughafen gefordert. Das, meine Damen und Herren, käme einem Anschlag auf österreichische Arbeitsplätze am Flughafen Wien-Schwechat gleich!

Heute unterhalten wir uns über das zur Debatte stehende Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz, und auch dieses Gesetz bedeutet einen Anschlag auf die österreichischen Arbeitsplätze. (Zwischenruf des Bundesrates Kone#ny. ) Ich werde Ihnen das schon erklären, Herr Kollege Kone#ny! (Bundesrat Kone#ny: Herr Kollege! Spielen Sie nicht mit meinem Wohlwollen! Ich habe für Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen. Nicht auszudenken, wenn Ihnen etwas passiert, wer dann Ihren Platz einnimmt!) Es ist nett, daß Sie sich solche Sorgen um mich machen! Ich werde Ihr Wohlwollen gerne zur Kenntnis nehmen! (Bundesrat Kone#ny: Sie sind der, der Dinhopel in diesem Haus verhindert! Das ist Ihnen hoch anzurechnen!)

Herr Kollege! Als mit der Situation des Flughafens und seiner Beschäftigten betrauter Politiker kann ich Ihnen von der extremen Verunsicherung vieler Flughafenbediensteter berichten. Die von der EU vorgegebenen Liberalisierungen im Flughafenbereich verängstigen seit Jahren Hunderte von Familien und Menschen. Insbesondere befürchten viele Arbeiter die Konkurrenz durch ausländische Billigstarbeiter von Fremdfirmen, die massiv in den Flughafen drängen. Deshalb ist diese Problematik mit größter Vorsicht und Vernunft zu behandeln!

Meine Damen und Herren! Diese Vorsicht und Vernunft fehlen mir allerdings in diesem Gesetz. Es wäre zum Beispiel unbedingt notwendig gewesen – wie es die Arbeiterkammer gefordert hat – , den Geltungsbereich des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes in dieses Gesetz aufzunehmen, denn dies hätte eine Absicherung der betroffenen Arbeitnehmer im Bodenabfertigungsbereich gebracht.

Ich darf kurz aus der Stellungnahme der Arbeiterkammer zur Regierungsvorlage zitieren. Die Arbeiterkammer schreibt zu § 3: "Grundsätzlich fehlt in diesem Paragraphen ein Hinweis auf die Verpflichtung zur Übernahme von Arbeitskräften durch den Selbstabfertiger beziehungsweise Dienstleister entsprechend § 3 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz."


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