Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 87

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Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. – Bitte.

14.06

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß die Nichtanwesenheit des zuständigen Regierungsmitgliedes vielleicht kundtut, daß es sich mit der vorliegenden Gesetzesnovelle nicht mehr identifiziert. Wenn dem so ist, dann gehe ich auch davon aus, daß Sie nachher unserer Argumentation folgen.

Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle zum Pflegegeldgesetz bringt bei oberflächlicher Betrachtung und bei Erstbetrachtung in erster Linie eine scheinbar straffere Abgrenzung der Pflegegeldstufen. Bei genauerer Betrachtung, bei genauerem Durchlesen kommt man aber allzu leicht dahinter, daß die vorliegende Novelle sehr oberflächlich ist, denn auf ganzheitliche Regelungen für die gesamte Gruppe der Pflegebedürftigen wird in dieser Novelle nicht eingegangen.

So bringt die vorliegende Novelle zum Beispiel eine Schlechterstellung für alle Rollstuhlfahrer. Die Ursache des Rollstuhlbedarfs ist in dieser Novelle ein Parameter. Sachleistungen werden von der öffentlichen Hand, werden von öffentlichen Trägern in das Pflegegeld eingerechnet. Dadurch hat der Betroffene in diesem Fall keinen Einfluß auf die Höhe des Pflegegeldes.

Ebenso ist in dieser Vorlage von einer Valorisierung, wie sie von uns gefordert wurde, keine Rede. Im weitesten Sinne wird, da die Valorisierung nicht gegeben ist, mit dieser Novelle – kurz gesagt – der Armut der Betroffenen Vorschub geleistet.

In aller Kürze, meine Damen und Herren: Das sind für meine Fraktion mehr als genug Gründe, dieser Novelle nicht unsere Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.09

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Franz Wolfinger. Ich erteile dieses.

14.09

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Nationalrat hat am 8. Juli dieses Jahres ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, beschlossen.

Sie gestatten, daß ich hier einen kurzen Rückblick über die Entstehung dieses Bundespflegegeldgesetzes bringe.

Vor 1993 gab es zusätzlich zur Pension den sogenannten Hilflosenzuschuß, und zwar nur dann, wenn jemand pflegebedürftig oder hilflos war. Von der Höhe her hat es immer wieder Probleme gegeben, denn entweder hat jemand nur einen geringen Hilflosenzuschuß bekommen, der bis dahin 3 002 S betrug, oder den höchstmöglichen Hilflosenzuschuß, der 3 028 S im Monat ausmachte. Diese Regelung war ungenügend, und es hat viele Beschwerden darüber gegeben.

Es haben sich dann die verschiedensten Organisationen bemüht, hier eine Änderung herbeizuführen. Diese Änderung beim Hilflosenzuschuß ist dann zunächst in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Oberösterreich verwirklicht worden. Diese drei Bundesländer haben als Vorreiter ein vierstufiges Landespflegegeld eingeführt. Dies hat sich eigentlich sehr gut bewährt.

Aufgrund der Vorreiterrolle dieser drei Bundesländer hat man dann auf Bundesebene ein einheitliches Bundespflegegeld beschlossen. Heute kann gesagt werden, daß dieses Bundespflegegeld sicherlich einen Meilenstein in der österreichischen Sozialpolitik darstellt. Wenn man ein bißchen über die Grenzen hinausschaut – etwa nach Deutschland – und weiß, wie lange dort um die Einführung des Pflegegeldes gerungen wurde, dann muß man froh sein, daß es dieses Gesetz in Österreich gibt, und ich bedanke mich bei Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesministerin Hostasch: Das war noch Hesoun!)


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