Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 89

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Pflegebedürftigen nur in geringem Ausmaß zunehmen wird, daß sich jedoch eine Überalterung, wenn ich das so sagen darf, eher auf dem Land ergeben wird. Dort ist eine sehr starke Zunahme der Zahl der älteren Menschen zu erwarten. Ich habe hiezu ein paar Zahlen, möchte es mir aber ersparen, sie hier zu nennen.

Grundsätzlich kann man sagen – auch das wurde in Studien festgestellt –, daß viele Menschen über dieses gute Gesetz zuwenig Bescheid wissen. Meiner Meinung nach müßte diesbezüglich mehr Aufklärungsarbeit von den Sozialversicherungsanstalten, von den zuständigen Entscheidungsträgern erfolgen, damit die Leute besser über dieses tatsächlich sehr gute Bundespflegegeldgesetz informiert werden.

Noch etwas, was vielleicht zuwenig bekannt ist, ist – wie schon erwähnt wurde –, daß sich Angehörige, die jemanden pflegen und betreuen, dann, wenn sie ihren Beruf aufgeben, in der Pensionsversicherung zu einem geringen Beitragssatz freiwillig weiterversichern lassen können. Das wird noch zuwenig angenommen. Es nützen die besten Gesetze nichts, wenn diejenigen, die sie in Anspruch nehmen könnten, davon nichts wissen.

Daher sollten wir, so glaube ich, auf diesen zwei Schienen doch noch mehr Aufklärungsarbeit leisten, damit diese Dinge besser beansprucht werden können. Ich bin Seniorenvertreter in Oberösterreich, und wir von unserer Seite her werden diese Dinge sicherlich hinausgeben, wir werden es den Leuten sagen, und ich bin guten Mutes, daß diesbezüglich in den nächsten Jahren eine wesentliche Verbesserung eintreten wird.

Zu der Neuregelung noch ganz kurz: Ich glaube, daß die Umreihung von der Stufe 3 auf die Stufe 4 auch ein ganz bemerkenswerter Schritt ist. Dadurch wird es möglich, daß ab 1. Jänner 1999 zirka 15 000 Pflegegeldbezieher um zirka 3 000 S im Monat mehr Pflegegeld bekommen werden. Das ist auch nicht selbstverständlich, und die Geldmittel sind auch nicht so selbstverständlich vorhanden. Daher noch einmal herzlichen Dank, Frau Ministerin, daß Sie das so umgesetzt haben. Viele Pflegegeldbezieher werden Ihnen das ebenfalls herzlich danken.

In dem Sinne wird die ÖVP-Fraktion diesem Gesetz gerne ihre Zustimmung geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.18

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Hedda Kainz. Ich erteile dieses.

14.18

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich denke, daß kaum eine Materie so sehr von Emotionen berührt ist wie das Pflegegeldgesetz. Wir haben 1993 – wie es auch mein Vorredner schon gesagt hat – im Bereich der Sozialpolitik ein Meilenstein-Gesetz, einen Quantensprung erlebt.

Mit dem Hinweis darauf, daß es sich in diesem Bereich einerseits um eine Gruppe von Menschen in einer ganz besonders schwierigen Lebenssituation und andererseits auch um betagte Menschen handelt, wird schon verdeutlicht, daß die Problematik der Definitionen, der Einzelfälle und damit einer ganz besonderen persönlichen Nähe gerade in diesem Gesetz vielleicht stärker als in anderen Gesetzesmaterien enthalten ist.

Es geht darum, einerseits die selbstbestimmte Lebensweise dieser betroffenen Personengruppe sicherzustellen, andererseits muß aber natürlich auch eine gewisse Finanzierbarkeit gewährleistet bleiben.

Diese Novelle, die sehr stark auf Verbesserungen abstellt, die sich durch die Erfahrungen in der Praxis ergeben haben, zeigt ganz deutlich – mein Vorredner hat bereits einige Einzelpunkte angesprochen, die darüber hinausgehen –, daß nun auch andere notwendigerweise in das Gesetz einzubeziehende Personengruppen berücksichtigt sind und daß durch die Einbeziehung von Angehörigen in das Verfahren bei der Untersuchung und auch durch die Einbeziehung der Pflegedokumentationen in das Entscheidungsverfahren eine vermehrte Sicherheit gegeben ist, wobei


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