Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 182

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österreichweit im Vergleich zu den Nachbarstaaten ist, wie bewußt und sorgsam in diesen Betrieben mit Düngemitteln umgegangen wird.

Ein weiterer wesentlicher Punkt, der auch sehr viel Effizienz in Richtung Umwelt bewirkt hat, war die Einführung des ÖPUL-II-Programmes, in dessen Rahmen mit Düngemitteln in der Praxis sorgsamst umgegangen wird, wobei die angesprochenen Ziele in Richtung Umwelt in großartiger Weise nicht nur erreicht, sondern sogar, würde ich sagen, überschritten wurden. Das ist ein Erfolg für die gesamte Gesellschaft, ein Meilenstein in die richtige Richtung.

Beim vorliegenden Gesetz, das wir heute hier diskutieren, kommt es auch zu einer wesentlichen Vereinfachung und Entbürokratisierung, und das ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Meine Fraktion wird deshalb diesem Gesetz die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.25

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Eisl. – Bitte.

11.25

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Meine beiden Vorredner haben das Düngemittelgesetz schon erläutert und Anmerkungen dazu gemacht. Ich möchte auch einige Bemerkungen dazu äußern.

Diese Erweiterung ist notwendig geworden und bringt eine wesentliche Erleichterung. Wichtig ist, daß in Zukunft die Möglichkeit besteht, daß Klärschlamm – nicht jeder Klärschlamm, das möchte ich betonen – ausgebracht wird. Es haben sich, wie bereits erwähnt wurde, einige Bundesländer mit dieser Materie schon befaßt. Es ist bekannt, daß es beim Ausbringen von Klärschlamm überwiegend um die Menge geht. Es wurde zum Beispiel für Salzburg errechnet, daß in Regionen mit dichter Bevölkerung maximal alle sieben Jahre ein Kubikmeter Klärschlamm auf einen Hektar entfallen würde. Das ist eine so kleine Menge, daß dadurch weder die Umwelt und schon gar nicht das Grundwasser gefährdet werden könnte.

Ich glaube, daß dieses Gesetz die Möglichkeit schafft, daß wir weiterhin das Problem Klärschlamm in einer Partnerschaft lösen können. Die Betonung möchte ich auf das Wort "Partnerschaft" legen, weil in den Gemeinden immer wieder über die Freistellung der Landwirtschaft beim Kanalanschluß diskutiert wird. Wenn die Landwirte den Klärschlamm ausbringen, dann wird bei den Kosten für die Gemeinden und letztendlich auch für den, der die Kanalgebühren zahlen muß, eine Erleichterung bewirkt. Aus diesem Grunde wird auch die freiheitliche Fraktion diesem Gesetz die Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und des Bundesrates Kone#ny.  – Bundesrat Kone#ny: Man muß die Feste feiern, wie sie fallen!)

11.27

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor – damit wir rasch zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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