Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 187

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erweitern und professionelle Vermarktungsformen zu finden – auch das ist, glaube ich, geschehen.

Das sind positive Ansatzpunkte, und diese sollten wir hier im Hause voll unterstützen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind es unseren Weinbauern und unseren Verbrauchern schuldig, einerseits für gute Preise Qualität zu erzielen und andererseits gutes Geld für gute Qualität zu bekommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Sinne sind wir stolz auf unser Weinland Österreich.

Meine Fraktion wird diesem Gesetz selbstverständlich die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.47

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Diese Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

34. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung, das Bankwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 1998) (1230 und 1359/NR sowie 5777/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 34. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung, das Bankwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Ludwig übernommen. Ich darf ihn darum bitten.

Berichterstatter Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Text des Berichtes des Justizausschusses über das Strafrechtsänderungsgesetz 1998 liegt schriftlich vor. Ich möchte mich deshalb auf die Verlesung der Antragsformel beschränken.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Haunschmid.

11.49

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorerst möchte ich mich bei uns Bürgern für mehr als


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