Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 201

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chung, der verbotenen Intervention und der Verletzung des Amtsgeheimnisses auf Gemeinschaftsbeamte, Beamte eines Mitgliedstaates und gegebenenfalls auch auf ausländische Beamte ausweitet. Es entspricht damit insbesondere dem Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juli 1996.

Insgesamt verbessert das Strafrechtsänderungsgesetz 1998 die Situation der Unmündigen. Es bietet die Chance, daß dieser Weg weitergegangen wird, daß den Auswüchsen, die sich da und dort im öffentlichen Leben abzeichnen, begegnet werden kann, sodaß ich beantrage, gegen den diesbezüglichen Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.48

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ernest Windholz. Ich erteile ihm das Wort.

12.48

Bundesrat Ernest Windholz (Freiheitliche, Niederösterreich): Sehr geschätzter Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Änderung des § 320 Strafgesetzbuch, das ist der Tatbestand der Neutralitätsgefährdung, erleben wir einmal mehr die schleichende Aushöhlung der Neutralität.

Im Abs. 1 wird genau festgehalten, welche Handlungen unter Strafdrohung stehen. Im Abs. 2 wiederum wird festgehalten, in welchen Fällen Abs. 1 nicht anzuwenden ist, nämlich bisher dann, wenn ein Beschluß des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über militärische Maßnahmen vorliegt. Das bedeutet allerdings bei Vorliegen eines solchen Beschlusses, daß kriminelle Waffenhändler oder jemand, der in Österreich eine bewaffnete Organisation aufstellt, auch straffrei bleibt.

Das halte ich für eine Lücke – eine Lücke, die aber jetzt nicht geschlossen wird, denn es wird Abs. 2 um zwei Punkte erweitert. Zum einen sind das Maßnahmen der Friedenssicherung im Rahmen der OSZE, und der zweite Punkt bezieht sich auf den Fall, daß ein Beschluß des Rates der Europäischen Union, gegen den Österreich nicht gestimmt hat, aufgrund des Titels des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Amsterdam nach Maßgabe des Artikels 23 f des Bundes-Verfassungsgesetzes durchgeführt wird.

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie haben vor dem Beitritt zur Europäischen Union immer wieder versichert, daß man niemals einem Beschluß in der EU zustimmen würde, wenn dieser neutralitätsgefährdend ist. Es drängt sich daher, zumindest für kritische Menschen, die Frage auf, warum es dann zu dieser Gesetzesänderung kommt. Kritische Menschen könnten hier durchaus auch meinen, daß neuerlich ein Versprechen der SPÖ an die Bevölkerung nicht eingehalten wird.

In der Frage der Neutralität meinen wir Freiheitliche, daß die Bundesregierung, daß die große Koalition den falschen Weg geht. Es wäre höchst an der Zeit, die Bevölkerung einzubinden und im Rahmen einer Volksabstimmung darüber entscheiden zu lassen. Ich gehe davon aus, daß wir dann § 320 gar nicht mehr benötigen würden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Kindesmißbrauch habe ich den Debattenbeiträgen von Mag. Strugl und Frau Schicker entnommen, daß auch sie meinen, daß hier noch einiges zu geschehen hat, daß noch einiges an Verschärfungen wünschenswert wäre. Der Entschließungsantrag, eingebracht von den Bundesräten Bieringer, Kone#ny und Kollegen, wonach gegen Kinderpornographie verschärft vorzugehen ist, stellt aus unserer Sicht eine Ergänzung zu unserem Antrag dar. Diese Forderungen sind richtig und wichtig und gehören raschest umgesetzt. Selbstverständlich werden die freiheitlichen Bundesräte diesen Antrag unterstützen. Wir hätten bei rechtzeitiger Vorlage auch die Einbringung unterstützt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesrätin Schicker. )

12.53


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