Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 209

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über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Kapitalberichtigungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Firmenbuchgesetz und das Preisauszeichnungsgesetz geändert sowie einige Bestimmungen über Fremdwährungs- und Goldklauseln aufgehoben werden (1. Euro-Justiz-Begleitgesetz – 1. Euro-JuBeG) (1203 und 1344/NR sowie 5744/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 36. Punkt der Tagesordnung: 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Michael Ludwig übernommen. – Er ist aber nicht anwesend.

Ich bitte den Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Bundesrat Josef Rauchenberger, den Bericht zu verlesen.

Berichterstatter Josef Rauchenberger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden, das Handelsgesetzbuch, die 4. handelsrechtliche Einführungsverordnung, das Aktiengesetz, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Kapitalberichtigungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Firmenbuchgesetz und das Preisauszeichnungsgesetz geändert sowie einige Bestimmungen über Fremdwährungs- und Goldklauseln aufgehoben werden.

Der Bericht liegt schriftlich vor. Ich darf daher den Antrag stellen.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Ich bitte um Verhandlung.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. Ich erteile es ihm.

13.26

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der letzten Sitzung vor wenigen Wochen haben wir das 1. Euro-Finanzbegleitgesetz beschlossen. Heute beschließen wir das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz. Ob wir es wollen oder nicht – die meisten hier im Saal wollen es –, ist dies ein weiterer wichtiger Schritt hin zur europäischen Einheitswährung, zum Euro.

Gleichzeitig – das sage ich mit einiger Wehmut – ist es ein weiterer Schritt hin zum Abschied vom Schilling: Der Schilling ist momentan 73 Jahre alt. Aber er ist weder senil noch kränklich (Bundesrat Prähauser: 73 Jahre mit Unterbrechung! Die Reichsmark war dazwischen!), sondern auch im siebenten Jahrzehnt noch kerngesund, kräftig und begehrt, also durchaus rüstig. – Mit Unterbrechungen! Wenn man das so sieht wie du, ist der Schilling 67 Jahre alt. Er ist also noch jünger und rüstiger.

Vielen wird es irgendwie schwer ums Herz, wenn sie daran denken, wie die Entwicklung seit 1945 verlaufen ist. Es war eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung: Aufbau der Republik, das erste Sparbuch, die erste Sparbüchse, Wohlstand, Sicherheit und Kontinuität. All das hängt mit dem österreichischen Schilling zusammen.

Die älteren Menschen in unserem Land haben in diesem Jahrhundert bis zu fünf Währungsumstellungen erlebt oder davon gelesen. In einer Situation, in der die österreichische Wirtschaft besonders gut funktioniert, gibt es nun eine weitere.


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