Vizepräsident Jürgen Weiss:
Ich bitte Sie, bei der Formulierung von Fragen darauf Rücksicht zu nehmen, daß wir, wenn diese Fragen so gestellt werden, trotz der Erstreckung der Fragestunde auf die doppelte Zeit, nämlich auf zwei Stunden, nicht alle Fragen aufrufen können. Ich ersuche Sie daher, mit Rücksicht auf jene Kolleginnen und Kollegen, deren Fragen wahrscheinlich nicht mehr behandelt werden können, sich darauf zu besinnen, daß in unserer Geschäftsordnung Zusatzfragen vorgesehen sind, aber nicht Zusatzreden. Diese wären im Rahmen der Debatte zu halten.Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr, Frau Bundesrätin Pühringer.
Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage hätte sich auf Maßnahmen zu den Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen bezogen. Sie sind in Ihrer Antwort auf die Frage von Frau Bundesrätin Schicker bereits darauf eingegangen, sodaß ich auf meine Frage verzichte.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum Aufruf der 9. Anfrage, 926/M. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Bösch, um Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:
Inwieweit werden EU-beitrittswillige Staaten unter Androhung der Ausübung des Vetorechts durch Österreich auf EU-Ebene zu verbindlichen Atomausstiegskonzepten gedrängt?
Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Wir haben diese Frage zuletzt im Umweltausschuß des Nationalrates am vergangenen Donnerstag vormittag diskutiert. Mit Ausnahme Ihrer Fraktion haben dort alle im Parlament vertretenen Parteien die Linie mitgetragen, daß die Androhung eines Vetos nicht das richtige Mittel ist, und zwar deswegen, weil es eigentlich EU-Recht widersprechen würde. Es ist nach EU-Recht jedem einzelnen Mitgliedstaat überlassen, welche Form der Energiegewinnung er wählt. Ich sage das deswegen, weil gerade dieser Passus für uns Österreicher sehr wichtig ist. Dieser Passus versetzt Österreich in die Lage, klarzustellen, daß wir Atomenergie nicht wollen. Österreich ist aber nicht in der Lage, EU-Mitgliedsländern oder Beitrittskandidaten vorzuschreiben, die eine oder andere Energieform einzusetzen. Wir sind nur in der Lage, klarzustellen, daß wir europäische Sicherheitsstandards verlangen. Das ist klargestellt, das tun wir auch, und da gibt es auch eine Solidarität der Europäischen Union.
Ich erinnere nur daran, daß in der Mitteilung der Kommission zum Thema Umwelt und Erweiterung klar festgehalten ist, daß die Slowakei zwei Atomreaktoren – gemeint sind die beiden alten V-1-Reaktoren von Bohunice – abstellen wird müssen, wenn es darum geht, Beitrittswerber sein und Mitglied werden zu wollen, daß Reaktoren in Ignalina, in Litauen, abzustellen sein werden, im übrigen dort Reaktoren vom Tschernobyl-Typ, daß Kozlodui in Bulgarien abgestellt werden muß. An der Frage der Sicherheit, der Sicherheitsstandards und -prinzipien können wir das Ganze aufhängen, daran können wir uns orientieren, da können wir Druck machen. Einen Ausstieg als Voraussetzung für einen Beitritt zu verlangen, das ist aus meiner Sicht rechtlich nicht gedeckt und wäre daher rechtlich und auch politisch für unser Land der falsche Weg.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr, Herr Bundesrat.
Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Bundesminister! Sie wissen, daß der Oberösterreichische Landtag zu einem dieser Kraftwerke, nämlich Temelin, bereits einstimmig ablehnende Beschlüsse gefaßt hat. Wie werden Sie darauf reagieren?
Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.
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