Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 38

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rungs-, vor allem im Pensionsversicherungsbereich, dann echte Beitragszeiten macht: Diese Maßnahmen betreffen die Länder eigentlich nicht, nein.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Weiters hat sich Herr Bundesrat Hager gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Wolfgang Hager (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister! Am Beispiel meines Heimatbezirkes Murau, einer ländlich dominierten Gegend, frage ich Sie, wo eine alleinerziehende Mutter – und diese Familienform ist bei uns eher die Regel als die Ausnahme – mit einem schönen Kinderbetreuungsscheck in der Hand Kinderbetreuungsmöglichkeiten finden soll, wenn diese nicht von der öffentlichen Hand geschaffen und gefördert werden. Der Kinderbetreuungsscheck allein finanziert doch nicht ihre Existenz, insbesondere dann nicht, wenn noch Schwierigkeiten mit Alimentationszahlungen dazukommen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Der Kinderbetreuungsscheck kann nicht die Alternative zu Kinderbetreuungseinrichtungen sein. Er kann auch nicht die Alternative dazu sein, daß Kinderbetreuung beispielsweise nur noch zu Vollkosten angeboten würde, ganz egal, ob es sich um Kindergärten, Tagesmütter oder Kinderkrippen handelt. Das heißt, es muß behutsam vorgegangen werden. Meiner Ansicht nach ist die Einführung eines Kinderbetreuungsschecks in der dritten Ausbaustufe nur unter der Voraussetzung vorstellbar, daß an der Struktur und an der Qualität der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen nicht gerüttelt wird und daß diese keinen Schaden leiden dürfen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Bevor wir zur 13. Anfrage kommen, möchte ich – da wir gleich die 120 Minuten, die für die Fragestunde zur Verfügung stehen, ausgeschöpft haben werden – vorschlagen, daß der Herr Bundesminister so freundlich ist, auf diese Frage noch zu antworten. Das wird sich ungefähr ausgehen. Weiters möchte ich Sie bitten, Herr Bundesminister, die Fragen 14 bis 17 den Fragestellern schriftlich zu beantworten. Wenn Sie dieser Möglichkeit zustimmen, können wir in diesem Sinne vorgehen.

Ich darf daher jetzt Herrn Bundesrat Vindl bitten, die 13. Anfrage zu verlesen.

Bundesrat Wolfram Vindl (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

932/M-BR/98

Wann wird die Bundesstelle für Sektenfragen, die mit dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen eingerichtet wurde, voraussichtlich ihre Tätigkeit aufnehmen können?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Selbstverständlich möchte ich Ihnen mein Einverständnis zu der von Ihnen vorgeschlagenen Vorgangsweise hinsichtlich der Beantwortung der Restfragen geben.

Herr Bundesrat Vindl! Zurzeit ist die Ausschreibung in bezug auf den Geschäftsführer der Bundesstelle für Sekteninformation und -dokumentation abgeschlossen. Ich werde in den nächsten Tagen aufgrund des mir vorgelegten Vorschlages die Entscheidung über die Bestellung des Geschäftsführers treffen. Dieser kann dann sehr kurzfristig von sich aus das Mietverhältnis eingehen, das schon vorbereitet ist. Es gibt bereits einen Vorschlag hinsichtlich der dafür vorgesehenen Räumlichkeiten, sodaß die Tätigkeitsaufnahme dieser Bundesstelle – vorbehaltlich der Tatsache, daß der zukünftige Geschäftsführer oder die zukünftige Geschäftsführerin innerhalb


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