Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 17

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Bundesrat Herbert Thumpser (SPÖ, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Bis wann wird die Ausstattung der Dienststellen an der niederösterreichischen Außengrenze mit Wärmebildkameras abgeschlossen sein?

Präsident Alfred Gerstl: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: In den Monaten September, Oktober und November werden insgesamt 12 Wärmebildfahrzeuge an der EU-Außengrenze ihren Betrieb aufnehmen. Diese 12 Wärmebildfahrzeuge sind geleaste Fahrzeuge von verschiedenen Firmen. Es findet derzeit eine Ausschreibung über insgesamt 40 Wärmebildfahrzeuge statt. Diese Ausschreibung wird in den nächsten Wochen dazu führen, daß es einen entsprechenden Zuschlag gibt und die 40 Wärmebildfahrzeuge bis spätestens Frühjahr 1999 an der Außengrenze zum Einsatz kommen.

Diese Wärmebildfahrzeuge haben eine sehr hervorragende unterstützende Wirkung für unsere Beamtinnen und Beamten. Wenn alle 40 Fahrzeuge an der Außengrenze installiert werden, werden wir dann die Möglichkeit haben, alle 30 Kilometer ein solches Wärmebildfahrzeug einsetzen zu können. Ein Wärmebildfahrzeug hat einen Radius von 3,5 Kilometern in der Breite und von mehr als 8 Kilometern in der Tiefe. Es kann auch in der Nacht sehr genau zwischen beweglichen und unbeweglichen Gegenständen sowie zwischen Menschen und Tieren unterscheiden, und es bietet eine zusätzliche Möglichkeit für die österreichische Exekutive, erfolgreich gegen illegale grenzüberschreitende Aktivitäten vorzugehen.

Präsident Alfred Gerstl: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Ernest Windholz gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

Bundesrat Ernest Windholz (Freiheitliche, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Auch die Donau stellt einen Teil der Grenze zu einem Nicht-EU-Mitgliedstaat dar. Welche Erfahrungswerte besitzen Sie bei der Bekämpfung der Schlepperkriminalität beziehungsweise bei der Bekämpfung der illegalen Grenzübertritte im Bereich der Donau?

Präsident Alfred Gerstl: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Unsere bisherigen Erfahrungen sind die, daß über die "blaue Grenze" – sprich über die Donau – in relativ geringem Ausmaß illegale Migration stattfindet. Wir sind uns aber auch dessen bewußt, daß gerade an der "blauen Grenze" in den letzten Monaten und in den letzten Jahren bedeutend weniger kontrolliert worden ist, als das an der grünen Grenze oder an den Grenzkontrollstellen der Fall ist.

Wir haben deshalb auch mit Bayern und mit Deutschland vereinbart, daß wir da in abgesprochener Weise in der nächsten Zeit verstärkt gemeinsam kontrollieren.

Ich gehe davon aus, daß über Donauschiffe illegale Migration zwar nicht massenweise, aber in geringem Ausmaß mit Einzelpersonen sehr wohl stattfindet, und ich gehe auch davon aus, daß es für uns sehr schwierig sein wird, das zur Gänze einzustellen – vor allem auch deswegen, weil solch ein großer Kahn zum Teil nur unter sehr schwierigen Umständen dahin gehend überprüft werden kann, ob illegale Migration stattfindet.

Wir sind uns aber der Problematik bewußt und versuchen, in koordinierter Weise sowohl in den Häfen als auch durch überraschende Kontrollen einigermaßen diesem Phänomen der illegalen Migration mit Hilfe von Schiffen Herr zu werden.

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage, 949/M-BR/98. Ich bitte Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Minister! Meine Frage an Sie lautet:


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