Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 83

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bestimmte Sachlage von außen ansieht, manches Mal ein bißchen distanzierter, vielleicht mit ein bißchen mehr Abstand urteilen und hat vielleicht auch einen objektiveren Blick dafür als jemand, dessen unmittelbares Arbeitsfeld das ist. Das geht uns selbst auch nicht anders, wenn wir in unserem ganz persönlichen Umfeld betroffen sind.

In diesem Sinne wollen wir auch den Bericht der Volksanwaltschaft verstanden wissen: nämlich als eine positiv gemeinte Kritik, die uns letztendlich von den Bürgern in jenem Sinn mitgegeben wird, daß wir sie als eine Art Sprecher der Bürger – im besten Sinne als Anwälte der Menschen in unserem Land – an Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus, weitergeben.

In diesem Sinne möchten wir Volksanwälte weiterhin für unsere demokratische Gesellschaft tätig sein. Wir erbitten aber auch Ihre Unterstützung dafür, und wir bitten Sie, daß Sie versuchen, auf unsere Argumente einzugehen, ob sie nun einerseits die konkreten Anregungen im legistischen Bereich oder die unmittelbare Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft selbst betreffen.

Meine Damen und Herren! Ein Volksanwalt, ein Ombudsmann, ist immer auf die besseren Argumente angewiesen. Wir wollen diese besseren Argumente finden, nicht aus persönlichem Ehrgeiz, sondern weil wir damit die Chance haben, für die Menschen in unserem Land im Sinne jenes Auftrages, den letztlich auch Sie uns erteilt haben, tätig zu sein. Darum wollen wir uns weiter bemühen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

14.22

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Tremmel und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft ist daher abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich unterbreche die Sitzung bis zum Eintreffen des Herrn Dr. Wittmann, der schon im Hause ist.

(Die Sitzung wird um 14.24 Uhr unterbrochen und um 14.25 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Alfred Gerstl: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.


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