Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 45

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schaftliche Dienstleistungen aufzukommen. Zur Vorsorgesicherheit ist eine Reservehaltung von Energievorräten unbedingt notwendig und ganz wesentlich.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Für diesen Fall sollten wir uns nicht zu sehr auf die Europäische Gemeinschaft verlassen, denn wir wissen, daß die Hälfte der Primärenergie in die Europäische Union importiert wird. Aus der Kernenergienutzung auszusteigen, ist für mich ein wesentlicher Faktor und hat auch in einigen anderen Ländern absolute politische Priorität, wie es zum Beispiel in der Schweiz bereits beschlossen ist. Das wird natürlich auch die Versorgungssituation europaweit verändern.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! In diesem Zusammenhang ist unsere Energiepolitik wichtig. Herr Bundesminister! Wir müssen in Österreich vorsorgen und im speziellen die Nutzung der Biomasse mehr forcieren. Wir dürfen auch nicht auf die Nutzung von Windenergie und Sonnenenergie vergessen. Wenn wird dies tun, sehr geehrter Bundesminister, dann wird es uns, so meine ich, gelingen, daß auch wir Österreicher auf dem künftigen europäischen Energiemarkt mit eine entscheidende Rolle spielen.

Die sozialdemokratische Fraktion wird diesen Gesetzen die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

11.22

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hensler. – Bitte.

11.22

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Laut Tagesordnung des Bundesrates haben wir heute die Wirtschaftslenkungsgesetze zu beschließen. Wirtschaftslenkungsgesetze sind Gesetze, die ganz einfach im Krisenfall zur Anwendung kommen. Ich möchte kurz auf zwei Regierungsvorlagen, nämlich auf das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz und Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, eingehen.

Beide Gesetze verbindet der Grundgedanke, in diese Richtung den Vorrat im Krisenfall abzusichern. Als Teilnehmerstaat, in dem das Übereinkommen über ein internationales Energieprogramm zur Anwendung kommt, hat sich Österreich verpflichtet – ich betone: sehr wohl verpflichtet –, im Rahmen der gemeinsamen Selbstversorgung in Notfällen einen Ölvorrat für 90 Tage, also für drei Monate, anzulegen, um so den Bedarf in diesem Zeitraum decken zu können.

Das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz wird seit 1. 7. 1976 vollzogen. Es gab bis zum heutigen Tag keine gravierenden Änderungen. Es läuft 1998 aus und soll bis 2001 verlängert werden. Bisher erfolgte die Verlängerung in einem Abstand von zwei Jahren, in Zukunft soll die Frist für die Verlängerung drei Jahre betragen. Damit wird gewährleistet, daß Österreich eingegangene völkerrechtliche Verpflichtungen erfüllt und gleichzeitig den EU-Normen Rechnung trägt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz und das Versorgungssicherungsgesetz sollen, wie bereits aus der Bezeichnung zu entnehmen, sicherstellen, daß in einem Krisenfall die Versorgung mit verschiedenen Waren und Grundnahrungsmitteln aufrechterhalten werden kann.

Ich möchte jetzt auf einen Einwand des Bundesrates Harring eingehen, der diesbezüglich gewisse Bedenken geäußert hat. Ich glaube, gerade die Notwendigkeit der Sicherstellung der Versorgung mit Grundnahrungsmitteln zeigt die Tatsache auf, wie wichtig es ist, daß wir in Österreich eine gut funktionierende Landwirtschaft haben. Sehr geehrter Herr Bundesminister! Landwirtschaft bedeutet, für die Menschen in Österreich da zu sein. In diese Richtung sollte man das interpretieren. Die Landwirtschaft ist sich dieser Aufgabe zweifelsohne im weitesten Sinne bewußt. Gleichzeitig bedeutet das auch Lebensqualität für die Menschen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Beide Gesetze verursachen nur geringe Kosten, das war im Ausschuß klar und deutlich zu hören. Es wurde auch die gute Zusammen


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