Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 115

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Mitarbeiter auch verantwortlich zu sein und diesen Schutz auch anzuwenden. Arbeitnehmervorsorge, Prävention und Schutz sind prioritär schon eine Arbeitgeberaufgabe.

Ich habe es daher als Verpflichtung gesehen, dabei auch die Arbeitgeber durch die Schaffung zusätzlicher Angebote zu unterstützen und den Zugang zu kostenlosen Einrichtungen zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Herr Bundesrat Weilharter hat gemeint, es sei eine Kurzbeurteilung. Ich möchte darauf verweisen, daß es vielleicht an dieser Kurzbeurteilung liegt, daß nicht ausreichend Zeit gewesen ist, sich mit den Details des Gesetzes zu befassen. Es steht den Arbeitgebern frei, ob sie sich mit arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Zentren in Verbindung setzen. Es steht ihnen frei, ob sie selbst externe Fachkräfte in Anspruch nehmen, damit diese Aufgabe wahrgenommen wird. Es steht ihnen frei, ob sie die kostenlosen Angebote der Allgemeinen Unfallversicherung in Anspruch nehmen, und es steht auch der Allgemeinen Unfallversicherung frei, in welchem Verhältnis sie für die Wahrnehmung dieser gesetzlichen Aufgabe eigene Einrichtungen, eigene Ressourcen beziehungsweise externe zusätzliche Ressourcen in Anspruch nimmt. Ich glaube, das ist genau das, was wir brauchen, nämlich ein bedarfsorientiertes Angebot, das auf regionale, betriebsspezifische und insbesondere auf Arbeitnehmerbedürfnisse Rücksicht nimmt.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang noch eine Bemerkung zum Bauarbeitenkoordinationsgesetz! Wir alle wissen – und es ist leider trotz vieler Verbesserungen nach wie vor ein Faktum –, daß die Arbeiten am Bau zu den unfallträchtigsten Arbeiten zählen. Sie erinnern sich vielleicht daran, daß vor wenigen Tagen ein junger Mann trotz wirklich sehr guter Vorsorgen und trotz Einhaltung der Vorschriften beim Bau des Milleniumstower in Wien tödlich verunglückt ist. Daher glaube ich, daß man wirklich alles tun muß, um gerade im Baubereich Vorsorge zu treffen, wo immer es nur möglich ist. Wir wissen, daß es auf einer Baustelle, wo viele Unternehmen Tätigkeiten verrichten, ganz wichtig ist, daß die Koordination stimmt, daß die Arbeitsgänge aufeinander abgestimmt sind, und damit das Unfallrisiko verringert wird.

Ich möchte dazu nur noch folgendes sagen: Alle Untersuchungen zeigen, daß eine ordentliche Baukoordination im großen Stil für alle Beteiligten auch ökonomisch sehr sinnvoll ist, da sich die Erfahrungen, die dabei gesammelt werden, dann auch in den Kalkulationen niederschlagen können, und daß Arbeitnehmerschutz insgesamt nicht nur etwas Wichtiges für die Arbeitnehmer ist, sondern auch ein ökonomischer Vorteil für die Unternehmungen sein kann, weil die Erkenntnisse aus dem Arbeitnehmerschutz immer wieder auch in die Produktivität einfließen.

Daß es insgesamt volkswirtschaftlich ein Vorteil ist, wirksame Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu haben, ist, glaube ich, unbestritten. Daher kann ich mich nur wundern, daß diese Weiterentwicklung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen nicht die Unterstützung des gesamten Hauses findet. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.43

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates, die getrennt erfolgt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird.


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