Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 150

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Darum glaube ich, daß – wie es bereits von einem Bundesrat gesagt worden ist – man nicht sagen kann, daß die österreichische Bundesregierung den Kopf in den Sand steckt. Nein, gerade im Gegenteil! Wir haben zeitgerecht darauf reagiert, haben ein neues, modernes Asylgesetz geschaffen, wir haben ein Fremdengesetz geschaffen, das die Garantie gibt, daß die Menschen, die in Österreich bereits legal Aufenthalt haben, auch bestmöglich integriert werden. Wir haben eine Gesetzgebung, die die Garantie gibt, daß das Asylrecht für die Menschen, die tatsächlich verfolgt werden, auch gewährleistet ist, und die die Garantie gibt, daß eine Neuzuwanderung in Österreich in den nächsten Jahren nur mehr in äußerst geringem Ausmaß möglich ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die vorliegende Novelle nicht zu beeinspruchen, sondern ihr die Zustimmung zu geben. (Allgemeiner Beifall.)

18.19

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile ihm dieses.

18.19

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Es ist nicht meine Art, mich nach einem Regierungsmitglied zu Wort zu melden. Ich habe mich vorher gemeldet, aber ich habe das etwas zaghaft gemacht, und deswegen wurde diese Wortmeldung übersehen. Es paßt aber ganz gut, weil Sie sich innerlich wundern, warum die Freiheitlichen heute zu dieser Vorlage nein sagen werden.

Es tut einem gut zu hören, daß Sie in vielen Dingen in Ihrer Meinung deckungsgleich sind mit den Vorstellungen meiner Fraktion. Das bedeutet, daß die Argumentation der KollegInnen, vor allem aus Ihrer Gesinnungsgemeinschaft, etwas vordergründig und manchmal sehr vereinfachend war, wenn uns Fremdenfeindlichkeit, Ausländerhaß oder sonstiges unterstellt wurde.

Warum wir heute hier nicht zustimmen können, haben Sie selbst indirekt erwähnt. Es ist die Lastenverteilung. Sie haben allerdings von der innerösterreichischen Lastenverteilung gesprochen, wir meinen die europäische Lastenverteilung. Ich habe es in einem Zwischenruf dargetan und gesagt, eigentlich hat weder die Regierungskonferenz in Pörtschach – da haben wir nichts erfahren, das war nur eine informelle Konferenz – noch die letzte hier in Wien zu Regelungen geführt.

In der letzten Plenarsitzung haben wir sehr genau darüber gesprochen und haben uns angeschaut, wie die Länder der Europäischen Union Fremde aufnehmen, wie viele umgelegt auf 100 Einwohner, 500 Einwohner. Und siehe da, hier ist Österreich weit an der Spitze! Das war es, was Kollege Gudenus mit der Lastenverteilung im Bereich der EU meinte. – Das zum ersten.

Zum zweiten zeigt dieses Gesetz auf, wie hilflos wir eigentlich in gewissen Bereichen sind, wenn Verordnungsrichtlinien der EU vorgegeben werden – ich werde bei einer anderen Materie noch darauf zu sprechen kommen – und wir diese sehr brav, wie Vorzugsschüler, vollziehen, während die anderen sie nicht vollziehen. Das ist auch ein Grund.

Herr Bundesminister! Ein weiterer Grund, warum wir dazu nicht ja sagen können, sind jene Gesetze, die mit diesem Asylgesetz verflochten sind. Ich erinnere Sie daran, daß wir etwa über die Aufenthaltsverfestigung gesprochen und diesbezüglich Vergleiche mit Italien und Spanien angestellt haben, wo selbst EU-Bürger nach vier Jahren wieder um Aufenthaltsgenehmigung ansuchen müssen. Bei uns erhält man nach vier Jahren das Recht, in Österreich zu bleiben. Das spielt natürlich bei der Beurteilung auch mit eine Rolle.

Dies gilt auch für die Aushöhlung der Schubhaft. Dazu wurde uns erklärt, es müsse – weil wir in den Gefängnissen keinen Platz mehr haben – genügen, daß sich die Häftlinge einmal pro Woche in der Anstalt melden.


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