Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 39

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eine moderne Verwaltung gestellt werden, erfordern ein hochmotiviertes und -qualifiziertes Personal. Die neuen Regelungen kommen diesem Erfordernis sehr entgegen.

Durch eine anders gestaltete Lebensverdienstkurve ist es nun möglich, daß zu Beginn höhere Einkommen und im späteren Berufsleben niedrigere Gehälter erzielt werden. Dies ist eine wichtige Neuerung, da vor allem jüngere Bedienstete gerade für die Hausstandsgründung höhere Einkommen dringend benötigen.

Hohes Haus! Auch das Recht auf Teilzeitarbeit für die Vertragsbediensteten ist analog zum Beamtendienstrecht in dieser Reform enthalten. Ein weiterer wichtiger Schritt war für die SPÖ auch, daß Vertragsbedienstete in Leitungsfunktionen aufsteigen können. Hier ist es zu einem Kompromiß gekommen, der das Fortschreiben von zwei Klassen im öffentlichen Dienst beendet. Das heißt, alle öffentlich Bediensteten, egal, ob sie Vertragsbedienstete oder Beamte sind, haben die gleichen Berufschancen, und die Entscheidung über die Pragmatisierung trifft der Betroffene selbst. Damit ist sichergestellt, daß der Bedienstete in diesen sensiblen Positionen einen Schutz vor Willkür in Anspruch nehmen kann.

Meine Damen und Herren! Durch die Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes bekommen die Länder die Möglichkeit, ihr Dienstrecht autonom zu regeln. Das heißt, mit 1. Jänner 1999 können die Länder das Vertragsbedienstetenrecht selbst bestimmen. Auch ist die Einrichtung von sogenannten Gemeindewachkörpern vorgesehen. Diese werden mit anderen Sicherheitsbehörden gleichberechtigt anerkannt, und es können somit jene Tätigkeiten, die von der Exekutive ausgeführt werden, durch Bundes- oder Landesgesetzgebung an Gemeindewachkörper übertragen werden.

Durch die nunmehr erlangte Autonomie der Länder in diesem Bereich sind die Verantwortlichen vorschnell mit neuen Ideen unterwegs. Der steirische Personallandesrat hat beispielsweise angekündigt, die Titel abzuschaffen. Ich denke, daß diese Veränderung nur mit Zustimmung der Betroffenen bewerkstelligt werden kann. Einen Veränderungswillen kann man nicht verordnen, sondern er muß gemeinsam erarbeitet werden. Hier werden in guter Tradition Sozialpartnerverhandlungen geführt werden und zu brauchbaren Ergebnissen führen.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch bemerken, daß es höchst an der Zeit war, daß die Gehälter der öffentlich Bediensteten ab dem 1. Jänner 1999 um 2,5 Prozent angehoben werden. Insgesamt kann man sagen, daß diese Gesetzesvorlagen in den Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft und den Koalitionsparteien zu einem guten Kompromiß geführt haben. Dieses Ergebnis wird daher von einer überwiegenden Mehrheit getragen.

Die Bundesräte der SPÖ werden diesen Vorlagen die Zustimmung geben. Ich möchte mich namens meiner Fraktion bei den öffentlich Bediensteten für ihren Einsatz und für ihre Arbeit bedanken. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.40

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bundesministeriengesetz 1986, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesfinanzgesetz 1999 (5. BFG-Novelle1999), das Beamten-Kranken- und


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