Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 97

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ständlich auch Umverteilungen von Wassermengen mit einschließt. Wir Freiheitliche haben grundsätzlich nichts dagegen, wenn wir Österreicher unser "weißes Gold" – wie das Wasser sicherlich auch in Zukunft genannt werden wird – in vernünftigen Mengen und auf eine vernünftige Weise wirtschaftlich nutzen, sprich: es auch zum Verkauf anbieten. Aber wesentlich dabei ist, daß die Verfügungsgewalt – und genau darauf kommt es an – über diese Nutzung hier in Österreich und speziell bei den einzelnen Bundesländern bleibt. Die Verfügungsgewalt bedeutet, die Eigentümerrechte in bezug auf die Quellen und die Quellgrundstücke wahrzunehmen.

Meine Damen und Herren! Hier sehen wir eine ganz gefährliche Entwicklung aufziehen. Ohne das Wasserrechtsgesetz zu tangieren, worin im § 305 Abs. 1 lit. k eine Ableitung des Wassers ins Ausland zum Nachteil des Inlandes ausdrücklich untersagt ist, wird still und heimlich über ausländische Beteiligungen an österreichischen Wasserwerken verhandelt. Herr Minister Molterer! Sie schütteln den Kopf. Aber das hat zum Beispiel ein Parteikollege von Ihnen, der Grazer Finanzstadtrat Siegfried Nagl, kürzlich bestätigt. Er erklärte ... (Bundesminister Mag. Molterer: Das hat mit der Wasserableitung nichts zu tun!) Das weiß ich schon, Herr Minister, aber es hat mit der Beteiligung zu tun. Das Wasserwerk nützt das Wasser, und wenn dort eine fremde Gesellschaft einsteigt, kann sie hinsichtlich der Nutzung mitreden.

Dieser Stadtrat hat erklärt, daß mit dem französischen Wasserkonzern SLDE seit Monaten über eine Beteiligung an den Grazer Wasserwerken verhandelt wird. Genauso verhandeln die Bundesforste über Pachtverträge bezüglich Quellnutzungen mit ausländischen Konzernen. Meine Damen und Herren! Das bedeutet eine Umgehung der wasserwirtschaftlichen Planungsorgane in den Ländern. Das bedeutet außerdem eine Umgehung der zuständigen Ministerien und letztendlich auch eine Umgehung des geltenden Wasserrechtsgesetzes. Das funktioniert ganz einfach: Die ausländischen Gesellschaften kaufen sich gesellschaftsrechtlich durch Beteiligungen bei österreichischen Gesellschaften ein, oder sie pachten oder kaufen Rechte und Bewilligungen und üben damit Einfluß auf die Verfügungsgewalt aus.

Das alles geschieht zu dem Zweck, das österreichische Wasser kommerziell zu verwerten. Am besten kann man es verwerten, indem man es in Gebiete ableitet, in denen das Wasser knapp ist, weil dort naturgemäß der beste Preis zu erzielen ist. Das bedeutet Umverteilung der Wasserressourcen in Europa mit dem kommerziellen Hintergrund für die ausländischen Konzerne.

Meine Damen und Herren! Bei jedem anderen Gut ist eine derartige Handlungsweise vertretbar. Wasser ist jedoch, wie eingangs schon erwähnt, ein ganz besonderer Saft, weshalb wir Freiheitliche die oben aufgezeigten Entwicklungen mit großer Sorge beobachten und die gestellten Fragen von Ihnen daher dringlich beantwortet haben möchten. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.10

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zur Beantwortung hat sich zunächst die Frau Bundesministerin zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

16.11

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Bundesräte! Lassen Sie mich vorweg feststellen, daß es selbstverständlich und gerade für mich als Konsumentenschutzministerin besonders wichtig ist, daß wir dem Wasser einen ganz besonderen Stellenwert einräumen, in Österreich und darüber hinaus auf der ganzen Welt, weil wir wissen, wie wichtig Wasser für die Menschen und für das Leben ganz allgemein ist.

Zu den Fragen selbst möchte ich Ihnen folgende Beantwortung geben.

Zu den Fragen 1 bis 3 stelle ich fest, daß diese Fragen nicht meinen Zuständigkeitsbereich berühren.

Die Stadt Wien hat mich aber dennoch darüber informiert, daß sie Inhaberin und Nutzerin sämtlicher Wasserrechte der Wiener Wasserwerke ist. Ein Zugriff ausländischer Unternehmen auf


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