Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 42

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Ich bitte um Kenntnisnahme."

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Verlesung dieser beiden Schreiben, die zur Kenntnis dienen.

Eingelangt ist ferner ein Schreiben des Bundeskanzlers betreffend eine Ministervertretung. Auch hier ersuche ich wieder die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Irene Crepaz: "Der Herr Bundespräsident hat am 10. Februar 1999, Zl. 300.100/7-BEV, folgende Entschließung gefaßt:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Dr. Barbara Prammer am 13. Februar sowie innerhalb des Zeitraumes vom 20. bis 23. Februar den Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl und innerhalb des Zeitraumes vom 14. bis 19. Februar 1999 den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich, mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen."

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Verlesung des Schreibens des Bundeskanzleramtes.

Eingelangt sind weiters 24 Anfragebeantwortungen, nämlich 1428/AB bis 1451/AB, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen.

Hinsichtlich der näheren Details darf ich auf die bereits verteilte Liste verweisen.

Weiters eingelangt ist ein Beschluß des Nationalrates vom 20. Jänner 1999 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Übernahme einer Garantie für eine von der Oesterreichischen Nationalbank gegenüber der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich einzugehende Haftung. Gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG unterliegt dieser Beschluß nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Den eingelangten 14. Sportbericht 1997 hat der Herr Präsident dem Ausschuß für Verfassung und Föderalismus zugewiesen.

Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Der Herr Präsident hat diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber sowie über die bereits früher eingelangten und zugewiesenen Berichte der Bundesregierung und ihrer Mitglieder abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Der Herr Präsident hat all diese Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Abstandnahme von der 24stündigen Auflagefrist

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Gemäß § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates schlage ich vor, von der 24stündigen Auflagefrist der Ausschußberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit der Abstandnahme von der 24stündigen Auflagefrist der Ausschußberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.


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