Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 74

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einem Rechtssystem bewegen, in dem Opfer in anderer Weise, als es bisher möglich war, zu ihrem Recht kommen. Vor allem wird auch dem Täter eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglicht und damit die Rückfallquote verringert. Das wiederum bewirkt, daß die Sicherheit in unserem Staat gewährleistet ist, und zwar in einer anderen, in einer humanitäreren Form, als das unser Strafrecht bis jetzt als Usancen festgeschrieben hat. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.22

Präsident Gottfried Jaud: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bestimmungen über den Rücktritt von der Verfolgung nach Zahlung eines Geldbetrages, nach Erbringung gemeinnütziger Leistungen, nach einer Probezeit und nach außergerichtlichem Tatausgleich (Diversion) in die Strafprozeßordnung eingefügt sowie das Jugendgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Strafvollzugsgesetz und das Bewährungshilfegesetz geändert werden, Strafprozeßnovelle 1999.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung des Bezirksgerichts Leopoldstadt und die Änderung der Zuständigkeiten der Bezirksgerichte Floridsdorf und Donaustadt (5. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien) (1478 und 1628/NR sowie 5892/BR der Beilagen)

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Errichtung des Bezirksgerichts Leopoldstadt und die Änderung der Zuständigkeiten der Bezirksgerichte Floridsdorf und Donaustadt (5. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien).

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Hedda Kainz übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Hedda Kainz: Der Bericht des Justizausschusses zu dem vom Herrn Präsidenten angesprochenen Beschluß des Nationalrates liegt Ihnen schriftlich vor. Ich darf daher den Antrag stellen:

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


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