Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 76

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unmittelbarer Nähe der Bezirksgrenzen zwischen 2. und 20. Bezirk befindet, das heißt, hier ist die Zugänglichkeit, wie ich meine, für die Bevölkerung beider Bezirke mehr als gut gegeben.

In diesem Sinne, weil eben die Zugänglichkeit zum Recht durch diese Vorlage verbessert wird, werden wir Sozialdemokraten gegen diese Vorlage keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.30

Präsident Gottfried Jaud: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Paul Tremmel. Ich erteile ihm dieses.

13.30

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Argumente, die der Vorredner gebracht hat, sind deckungsgleich mit meinen: Es ist der Zugang des Bürgers zum Recht verbessert worden, der bevölkerungsmäßige Zuwachs ist genannt worden, die geographischen Beweggründe sind ebenso genannt worden, und es ist erwähnt worden, daß sich die Rahmenbedingungen für die Menschen verbessert haben.

Ich möchte diese Vorlage allerdings dazu verwenden, auch eine Anmerkung zu machen. Einen lange schwelenden Konflikt zwischen einzelnen Bundesländern wegen der Auflösung von Bezirksgerichten, unter anderem in der Steiermark, möchte ich hier ebenso behandelt wissen. Wir sagen nicht, daß wir aus Lokalpatriotismus – verfassungsmäßig wären wir dazu berechtigt – in der Steiermark gegen eine solche Auflösung sind, wir meinen allerdings – das auch angesichts dessen, daß heute hier schon über die Gerichtsorganisation gesprochen wurde –, daß man die Gerichtsorganisation vom Materiellen her ändern sollte und daß man die Bezirksgerichte unter dem Motto "Zugang des Bürgers zum Recht" – wie es Klecatsky seinerzeit schon vorgeschlagen hat – in der Form von Eingangsgerichten gestalten sollte.

Sie selbst, Herr Bundesminister, haben seinerzeit in einer Anfragebeantwortung dargelegt, daß es Tausende Fälle gibt, die drei, vier und mehr Jahre bei den Landesgerichten anhängig sind, und daß der Bürger manchmal erst dann Recht findet, wenn es für ihn zu spät ist. Deswegen wäre es sehr gut, wenn der Bürger seinen Fall bei seinem Bezirksgericht – regional genau festgelegt – vorbringen könnte und dieser Fall dort beim Bezirksgericht in der Form des Eingangsgerichtes behandelt würde.

Herr Bundesminister! Ich möchte daher die Bitte an Sie richten, die Gerichtsorganisation in dieser Richtung zu überdenken. Es hat auf Dauer keinen Sinn, wenn hier die Pro- und Kontra-Meinungen zwischen Ministerium einerseits und Bundesländern andererseits hin und her gehen.

Sie alle wissen, daß das unter anderem auch an die Bundesstaatsreform gekoppelt ist. Die Vorarlberger haben das gesagt, die Steirer haben das ebenfalls gesagt. Das ist leider Gottes auch noch nicht ins Laufen gekommen. Aber vielleicht wäre es möglich, die Gerichtsorganisation von Grund auf auch in einer neuen Form dahin gehend zu ändern, daß man das Bezirksgericht zu einem Eingangsgericht macht.

Nicht nur unter diesem Prätext – die Vorlage selbst ist natürlich zustimmungsreif – stimmen wir zu. Ich bitte Sie jedoch, Herr Bundesminister, diese Frage in dem Sinne, wie ich sie hier vorgebracht habe, prüfen zu lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.33

Präsident Gottfried Jaud: Des weiteren zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. Ich erteile ihm dieses.

13.33

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat zeichnet sich dadurch aus, daß man auch auf Exkurse unmittelbar antworten kann, sozusagen ad hoc, ohne die Sache allzusehr aufzuhalten.

Die Zustimmung zu diesem Gesetz freut mich. Sie müssen sehen, daß hier ein Gericht entsteht, das in etwa 15 Richter und alles, was dazugehört, haben wird. Wir sind der Überzeugung, daß –


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