Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 90

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nicht leisten konnten, obwohl sie einen Steuerberater oder einen Wirtschaftstreuhänder zur Beratung gebraucht hätten.

In der Folge dieses Wettbewerbes wird auch das Einkommen der bisher unselbständig Beschäftigten in dieser Branche höher werden. Wir alle wissen, daß viele Arbeitgeber in dieser Branche zu unserem Bedauern ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – es sind meistens Frauen in Teilzeitjobs – nicht deren Leistung entsprechend entlohnt haben. Es bedarf großer Anstrengungen von seiten der Gewerkschaften, in diesen Bereichen zu Kollektivvertragsabschlüssen zu kommen.

Außerordentlich wichtig ist, daß die Öffnung eines speziellen Marktes in diesen Branchen vor allem Frauen und Männern im ländlichen Raum die Chance bietet, sich selbständig zu machen. Die Frauen können vielleicht diese Tätigkeit zu Hause im Kreis der Familie verrichten und sich somit lange, beschwerliche Anfahrtswege ersparen, denn wir alle wissen, daß es um die Kinderbetreuungseinrichtungen auf dem Lande nicht sehr gut bestellt ist. Manche Insider dieser Branche behaupten sogar, daß es zu einem starken Rückgang der Schwarzarbeit in diesen Bereichen kommen wird. Diese soll nämlich dort sehr häufig vorkommen.

Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz regelt ganz genau die erforderliche Ausbildung, die vorgesehenen Fachprüfungen und den Tätigkeitsbereich des freien Berufes Selbständiger Buchhalter. In der Gewerbeordnungsnovelle wird der Beruf eines einfachen Buchhalters eingerichtet. Der Berechtigungsumfang des Gewerblichen Buchhalters soll die sogenannte pagatorische Buchhaltung umfassen. Der Berechtigungsumfang dieses Berufes endet mit der Erstellung von Saldenlisten, und diese Buchhalter haben auch keine Vertretungsbefugnis vor den Behörden.

Der Gewerbliche Buchhalter wird vor allem in Klein- und Kleinstbetrieben seinen Kundenstock finden. Der Selbständige Buchhalter wird die gesamte anfallende Arbeit und auch die notwendige Vertretung vor den Behörden zu machen haben. Er wird vor allem mittlere und größere Betriebe zu seinen Kunden zählen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das IHS hat in einer Studie festgestellt, daß bei uns in Österreich die freien Berufe noch immer ein eingeschränkter Bereich sind und daß es dort ein ungenütztes Potential von zumindest 20 000 qualifizierten Arbeitsplätzen gibt. Und wenn die heute zur Beschlußfassung anstehenden Novellierungen dazu führen, eine Reihe dieser qualifizierten Arbeitsplätze mit Leben zu erfüllen, so ist das ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt.

Wir wissen heute aus Ländern, die einen höheren Beschäftigungsanteil von qualifizierten Dienstleistungstätigkeiten haben als wir in Österreich, daß diese hochqualifizierten Arbeitsplätze eine breite Basis für weniger qualifizierte Arbeitsplätze sind. Allein diese Chancen, die sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt ergeben, veranlassen uns Sozialdemokraten, diesen Novellierungen, die heute zur Beschlußfassung anstehen, die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.28

Präsident Gottfried Jaud: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Milan Linzer. Ich erteile es ihm.

14.28

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Ich darf zunächst auf meine beiden Vorredner eingehen. Kollege d'Aron von der Freiheitlichen Partei hat in für die Freiheitliche Partei typischer Art und Weise versucht, sich um die Problematik herumzustehlen, so unter dem Motto: Ja niemanden verletzen, ja niemandem weh tun!, damit man für die nächste Wahl gewappnet ist. (Bundesrat Dr. Bösch: Das sollten Sie auch tun, Herr Kollege!)

Im übrigen, Herr Bundesrat d'Aron, haben auch Ihre Kollegen in der Vorbereitung in den Ausschüssen und im Nationalrat nichts zur Lösung dieser sicherlich schwierigen Problematik beigetragen, sondern sich eher auf Negativa beschränkt.


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