Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 48

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Kosten entstehen – das ist erfreulich, und das möchte ich daher auch in den Vordergrund stellen.

Gleichzeitig muß ich aber kurz auf das zurückkommen, was der Herr Bundesminister in der Fragestunde angesprochen hat: die Aktiensteuer. In der vorletzten Sitzung des Bundesrates durfte ich kurz darauf Bezug nehmen, seither gibt es eine gewisse Konkretisierung, damals habe ich noch von "krausen Ideen der Toscana-Fraktion" innerhalb der SPÖ gesprochen (Bundesminister Edlinger: Der gehöre ich nicht an! Ich kenne keine!)  – eben, daher ist es auch viel leichter, hier zu argumentieren –, jetzt gibt es schon einen Entwurf.

In diesem Gesetzentwurf, der in die Begutachtungsphase kommt, redet man über die Spekulationssteuer – der Herr Bundesminister hat das natürlich auch vorbildlich gemacht –, ausgedehnt auf zwei Jahre – das ist auch ganz wunderbar! Er hat auch darauf hingewiesen, wie man das seiner Meinung nach effizient machen könnte. Nur ist das Problem aus heutiger Sicht folgendes: Es könnte sein, daß das, was durch die Abschaffung der Börsenumsatzsteuer wegfällt, unter Umständen durch den Mehrertrag aufgrund dieser Aktiensteuer oder Spekulationssteuer ersetzt wird. Dabei geht es in Wirklichkeit um Größenordnungen, hinsichtlich derer man auf gut wienerisch sagen muß: Das ist "dem Dreck eine Watsche geben".

Aber das eigentliche Problem liegt dahinter, nämlich die Frage: Was kosten die Feststellung und die Erfassung dieser Steuerschuld, dieses Steueraufkommens? – Das bedarf eines gröberen Aufwandes. Daher meine ich, daß man darüber noch diskutieren sollte.

Der Herr Bundesminister hat gemeint, es gibt in mehreren Ländern Europas eine ähnliche Steuer. Ich würde meinen – im Sinne einer gewissen Wettbewerbsfähigkeit, aber auch Steuergerechtigkeit –, daß man in diesem Bereich eine EU-konforme Regelung und Vorgangsweise treffen sollte. Wenn man schon einmal den Termin hinausgeschoben hat – Gott sei Dank gibt es seit den Verhandlungen der Steuerreformgruppe eine erste, so würde ich sagen, sehr realistische Betrachtung der Dinge und daher auch den Termin 1. Oktober des nächsten Jahres –, sollte man vielleicht noch einmal überlegen, ob man nicht einen Beitrag im Sinne der Kosten leisten und eine EU-konforme und auf andere Länder der EU abgestellte Besteuerung von Spekulationsgewinnen durchführen sollte.

Ich sage das deshalb, weil das heutige Gesetz, über das wir jetzt debattieren, nichts kostet, und irgendwann eine Diskussion über diese neue Aktiensteuer entstehen wird. Wenn die Einhebung der Aktiensteuer dann etwas kostet, sollten wir aus der Sicht des Bundesrates ein Problem haben und dieses auch aufzeigen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

11.36

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Prähauser. – Bitte.

11.36

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Die vorliegende Novelle zum Bankwesengesetz ist im wesentlichen eine Anpassung an eine EU-Richtlinie, die dem System der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung entspricht. Dadurch wird dieses System umgeformt. Anlagen in einer Höhe von bis zu 20 000 Euro – das sind 270 000 S – finden damit im Insolvenzfall eine Absicherung. Einige Aspekte des Konsumentenschutzes sind dadurch mitberücksichtigt.

Es ist von der Regierungsvorlage her möglich gewesen, noch einiges in das Gesetz einzubringen, insbesondere in bezug auf den Zeitpunkt, bis zu dem eine Sicherheitseinrichtung beasprucht werden muß und bis zu dem eine Meldepflicht besteht. Der Zeitraum dafür ist von fünf Monaten auf ein Jahr verlängert worden.

Es ist auch eine verbesserte Informationspflicht für die Konsumenten betreffend Sicherheitseinrichtungen vorgesehen. Die Informationen über Sicherheitseinrichtungen müssen im Kassenraum ausgehängt werden.


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